lichergeftellt. Drucftöce für die Drudlegung der itatiltijchen Ropfleifte auf den Zahlbogen, die die vorgenannten bleibenden Merkmale der ftatifti- ichen Ropfleifte und die notwendige Zahl von Sreifeldern enthalten, merden von der Hauptftelle bereitgehalten und fönnen von den Landes- ırbeitsämtern in der notwendigen Zahl abge: rufen werben. Die Beftandsziffern dürfen niemals auf Srund von Fortichreibungen gemonnen werden. Es it Jidherzuftellen, daß zur Auszählung "ämtliche Zahlbogen vorliegen; nur dann ift es nöglich, die Unterftügungsftatiftifen in der Ver- icherung auf den Zahlbogen einfach und ficher aufzubauen. Bewegungsziffern, wie 3. B. die Zahl der Zu- gänge, der Abgänge, die Zahl der Ausgefteuerten, die Zahl der in die Krifenunterftüßung Neber- jührten, der Unterftükungsanträge ufm., find auf Grund täglidher AnfdHreibung auf befonderen von den Landesarbeitsämtern vorzufchreibenden Vordruden ZU erftellen. Die Bordrucke für die Tagesitatiftik haben fich eng den von der Hauptftelle jeweils vorgefdhriebenen Meldevordrucen für die einzelnen ftatiftifchen Merkmale anzupaffen. Die Bufammenfalfung der Meldungen der ein- zelnen Bearbeiter bzw. der MAußenftellen zur Ge: "amtmeldung des Arbeitsamts erfolgt an dem bem Stichtag bzw. dem Ende des Berichtszeit- raums folgenden Werktag; mährend bei fMeineren Memtern die endgültigen ftatiftijchen Bordrude von der Verficherung ausgefertigt werden können, wird diefe Zufammenfalfung der Zahlen für den Mrbeitsamtsbezirt und die Ausfertigung der an das Landesarbeitsamt zu fendenden Bordrucke bei mittleren und größeren Nemtern, die eine be: jondere Stelle für Statiftif haben, in diefer Ddurch- geführt. Aufarbeitungsvordrucke, die in mittleren und größeren Arbeitsämtern mit mehreren Unter- itüßungs- bzw. Außenftellen notwendig find, find on den Landesarbeitsämtern entjprechend den für die Landesarbeitsämter von der Hauptftelle vorgejchriebenen Vordrucken (3. 3. Alu L, Kru L) jr die einzelnen ftatiftifdhen Meldungen bereit- aultellen. } .) \. Die Auszahktkajfen find keine felbjtändigen Kaffen, fondern nur Zahlitellen der Kaffe des Arbeitsamtes, | Der Arbeitstofe hat die Unterftüßgung perfönlich ab- zuholen. Die Auszahlung der Unterftükung an eine IV. b) Bewegungs- ziffern. 8 c) Gemeinjames zu a) und b). Zujammenwirfen zwijdhen Berlidherung und Der- valtung. A. Auszahlung der Unter- [tüßung. 1. Prüfung der Emp- Fangsberechtigung.