Bahlbogen und Auszahlungslifte vom Hauptamte zu beicheinigen. Der tatjächlidh ausgezahlte Barbetrag ift vom Auszahler der Meldefjtelle in einer befjon- deren Spalte nachzuweijen. Ueber den Empfang feiftet der Empfänger auf der Auszahlungslifte felbit Quittung. Bor der Auszahlung hat der Auszahler der Meldejtelle die Gelegenheitsverdien]te und ver: Täumten Rontrolltage zu verrechnen und die ent: ipredhenden Beträge abzufeßen. Bei Gelegenheits- verdienft muß fowohl deffen Gejamthöhe als auch der abgefebte Betrag aus der Auszahlungslifte her- vorgehen. Kann aus anderen Gründen (3. 5. Ber- änderung im Familienjtand, Veränderung der Höhe der Krifenunterftüßung infolge von neuen Ein- nahmen Angehöriger) der in der MAuszahlungslifte vorbereitete Betrag nicht gezahlt werden, fo {ft die Bahlung zunächft auszufegen und eine Enticheidung des Hauptamts herbeizuführen. Sofort nach beendeter Zahlung ift die MAus- zahlungslifte abzufchließen und dem Hauptamt oder der Nebenftelle einzufenden, welche die Auszahlungs ifte prüfen, in den 3ahlbogen (Spalte Empfangs- beftätigung) einen Vermerk über Die geleiftete Quittung aufnehmen und mit der Meldeftelle ab: rechnen. Bei der Durchführung der Kontrolle ift ficher- zuftellen, daß der einzelne Arbeitslofe mindeftens zweimal im Monat mit dem für ihn zuftändigen Ber mittler des Hauptamtes oder der Nebenitelle in Ber: bindung kommt. VIa. Für die häufiger wiederkehrenden Ge{häftsvorgänge mit formularmäßigem Inhalt find tunlichjt Bordrude ZU verwenden. Die Vordrucke find in Din-Format zu halten und, foweit fie für den inneren Dienftgebrauch beftimmt find, möglichft gelocht zu befchaffen. Ieden Nordruc in einer bejonderen Farbe zu halten, ericheint nicht notwendig. Bei der Beihaffung der Bordrude und der Aus: wahl der Rapierforten ift jeder unnstige Aufwand zu vermeiden. Als Anhalt hat das von der Reihsdrucerei herausgegebene „Verzeichnis der für Behörden be- jtimmten Bapiere“ zu dienen. Für Bordruce, die beiderfeitig handjchriftlid oder mit der Mafjchine be: ihrieben merbden, ijt die Verwendung eines weißen, mittelfeinen Schreibpapiers im Quadratmetergewicht von 68 bis 70 g (ähnlidhy dem Mufterblatt 8 des erwähnten Mufterbuches) ausreichend. Bei einfeitig ZU bejchreibenden Vordrucen kann 11. U, auch ein aerina- mertigeres Rapier genügen. Sm folgenden wird eine Neberficht über diejenigen Bordruce gegeben, deren gleichförmige Bermendung in allen Arbeitsämtern verlanat werden muß. Die Melde: VI. Bordrude und Stempel. a) Bordrude. I