Unterffüßungsbeginn: a) Regelfall. Tag der Arbeitslosmeldung .... — YOf 3 sn, Tages Abfindung, Entjhädigung oder Bezug von Arbeitsentgelt. Der — die — Antragftellerlin) hat anläßliH des Ausfcheidens aus feiner — ihrer — Befchäftigung DD krarrre eat etwa vn ee . N N eine Wofindung — Enfjdhädigung — in Höhe DON ........................... RM erhalten. Das Arbeitsentgelt, das der — die — Antragiteller(in) für die in feiner — ihrer — Arbeitsftätte üblide Zahl von Arbeits- tunden beziehen würde, wenn er — fie — aus feiner — ihrer — Arbeitsftelle nicht ausgejdhieden märe, beträgt wöchentlich ........................... RM, demnadd hat er — fie — für ............ Wochentage keine Arbeitslofenunterftüg ung zu erhalten, aljo bis ................ „..., hierzu gem. 8 110b 2Abf. 1 — bj. 2 — Ab]. 3 ............. Tage Wartezeit, Tag der Arbeitslosmeldung ........... .... ne Der — die — Mntragftelerün) bezieht DES see NO Arbeitsentgelt und kann für diefe Zeit keine Unterftügung erhalten; hierzu gem. 8 110b YUbf. 1 — Abf. 2 — Abi. 3 ............. Tage Wartezeit, Freiwillige Arbeitsaufgabe, jHhuldhafter Berluft der Arbeitsitelle, Da der — die — Antragftefler(in) jeine — ihre — Arbeitsftelle AM u... Ohne wichtigen — berechtigten — Grund aufgegeben — durd) ein Verhalten, das zur friftlofen Entlaffung berechtigt, verloren hat, erhält er — fie — die Unterftügung erft nad) Ablauf von .............. Tagen Wartezeit gem. $ 110b Abf. 1 — Adof. 2 — Ybf. 3 — und eine Sperrfrift von .............. Wochen, Unterfiüßungsdauer : a) Der Unterftüßungsfall beginnt von neuem für die volle Höädftdauer zu kaufen. b) Der — die — Antragfteller(in) hat für ............ Tage Krifenunterftügung bezogen, die gem. 8 99a auf bie Höcdftdauer der verfidherungsmäßigen Arbeitslofjenunterftügung anzurechnen ift. 2) Demnad) wird die Alu — Kru ab 19............ auf die Dauer von ............. Tagen gewährt. 5. Zahlbogen anlegen — weiterführen (Vermerk). 6. In Tagesftatifüit aufnehmen. 7. Nadricht an den Anftragffeller bei Ablehnung. 8. Anmeldung zur Kranfkenkalje. 9, 3. d. MM. L (Ort), den... Der Borlikende des Arbeitsamts