Mrbeitsamt . ‚ den „19. Mitenzeichen .. Kr In allen Zufchriften anzugeben.) > w nn Li Ihrem Antrage DOM as anterftüßung — fann nicht enti{prohen werden, weil auf Gewährung von Arbeitslojenunterftüßgung — Krifjen: Gegen diefen Befdheid fteht Ihnen gemäß S 178 des GefeHes über Arbeitsvermittlung und Arbeits- [ofenverfiherung vom 16. Juli 1927 binnen 2 Wochen der Einfprugh bei dem Sprucdhausfhuß des Arbeitsamts zu. Die Frift beginnt mit der Bekanntgabe diefer EntjHeidung. Sofern Sie von dem Rechtsmittel Gebraudh machen, find Sie verpflichtet, fihH während der Dauer des Rechtsmittelverfahrens an den vorgefchriebenen Tagen regelmäßig zur Kontrolle zu melden, da Ahnen fonft auch im Falle Ihres Obfiegens die Unterftügung nicht nadhgezahlt werden kann. In Der Borfkikende n Bugeftellt AM? ae Mnlage 9 AV 7 (Din A5)