strömt das Wasser aus, von dem die Fruchtbarkeit der weiter unterhalb liegenden Länder abhängt. Der üppige, vom Wasser abgesetzte Schlamm und auch das Wasser selbst machen den Tana-See zu einem Gegenstand internationaler Wachsamkeit. Mit Rücksicht auf die Baum— wollfelder im Sudan und in Agypten ist Großbritanniens Interesse an ihm so groß, daß es sich für alle Zeiten durch einen Vertrag geschützt hat, der im Mai 1903 mit Menelik II. geschlossen wurde. Der entscheidende Paragraph dieses Ver— trages lautet: „Seine Majestät, der Kaiser Menelik I., König der Könige von Äthiopien, vereinbart mit Seiner Britischen Majestät, daß er am Blauen Nil, am Tana⸗-See oder am Sobat weder bauen will, noch anderen den Bau irgendeines Werkes ge— statten wird, das die genannten Gewässer hindert, dem Nil zuzufließen, ohne Zustimmung Seiner Britischen Maijestät und des Sudans.“ Daß dieser Vertrag nicht nur Menelik band, sondern ebenso auch seine Nachfolger, hat sich erst kürzlich gezeigt. Im Jahre 1927 ging Dr. Workenah Martin im Auftrage der äthiopischen Regierung nach New VYork, um mit der dortigen White Company, einer amerikanischen Baufirma, über die Errichtung eines Dammes am Tana⸗See zu verhandeln. Das Stauwerk sollte das Eigentum Athiopiens bleiben. Amerika war nur an dem technischen Unternehmen als solchem inter— essiert. Die Zeitungen brachten die Mitteilung, daß die Konzession vergeben sei, aber Dr. Martin, der sich auf seiner Rückreise nach Abessinien in Liverpool aufhielt, widersprach dieser Nachricht. Er habe kein Abkommen mit der ameri— kanischen Firma unterzeichnet, er stelle offiziell fest, daß seine Regierung nach dem Wortlaut des anglo⸗-äthiopischen Ver— 176