stattgefunden hatte, ließ sich natürlich nicht mehr genau klären, aber gewisse Feststellungen waren immerhin möglich. Irgend jemand, oder wahrscheinlich eine kleine Gesellschaft in Gondar, hatte den Plan ausgeheckt, mich zu einem Schnapsschmuggler zu machen. Alkohol für Handelszwecke darf gesetzlich nicht über die sudanesische Grenze gebracht werden. Es war klar, daß man gehofft hatte, die verbotene Ladung als mein Eigentum durchzubringen, um sie dann für ein kleines Vermögen zu verkaufen. Diese Sache machte die bereits schwierige Situation noch verwickelter. Mein Paß war nicht für den Sudan visiert worden, weil ich, als ich Athiopien betrat, noch nicht wußte, daß ich es auf diesem Wege wieder verlassen würde. Auch hatte ich keine Erlaubnis, Waffen und Munition mitzu— nehmen. Und hier stand ich nun an der Grenze des Sudan mit Gewehren, Munition und Alkohol und hatte weder Visum noch irgendwelche Einführungsschreiben. Ich gra⸗ tulierte mir selbst, daß ich den Alkohol noch rechtzeitig ent⸗ deckt hatte, so daß es mir möglich war, diese Seite des Problems noch vorher zu lösen. Ich ließ den dollaufseher in Workdeba rufen und ihm die Kisten mit Schmuggler— ware in Gegenwart Baurs und des Kandjasmatsch über— geben. Dabei erinnerte ich mich mit einem Gefühl des Dankes der früher bewiesenen vernünftigen Haltung der Eng— länder und ließ meine Karawane mit dem Zuvertrauen, dessen ich noch fähig war, weitermarschieren. Dorfbewohner folgten mir mit Geschenken in Gestalt von Eiern, Milch und Honig, und bald darauf begegnete ich einer Delegation von Priestern aus einem nahegelegenen Kloster. Das schien ein gutes Zeichen zu sein; ich hoffte, die Schwie— rigkeiten überwunden zu haben, und hielt den heiligen 7 4.