6 82 Beachtung schon der gesunde Menschenverstand fordert. Dieses politische Gesetz bezieht sich auf die Rangordnung der Interessen der verschiedenen Arten von Gemeinwesen untereinander, das ich analog dem auf dem allgemeinen Yerfassungs- und Rechtsgebiete geltenden Fundamentalsatze „Reichsrecht bricht Landesrecht“ so formulieren möchte; „Die wirtschaftlichen, wie die rein politischen Inter essen der weiteren und darum höher stehenden Ge meinwesen haben gegenüber den Interessen der engeren Gemeinwesen, die demselben Verbände an gehören, unter allen Umständen den Vorrang“. Dieses Gesetz verbietet also z. B. die kommunalen Inter essen den bundesstaatlichen vergehen zu lassen; dasselbe Gesetz, das doch in den Bundesstaaten gegenüber den Kom munen überall streng zur Durchführung kommt, verbietet es konsequenterweise, die bundesstaatlichen Interessen den höherstehenden Reichsinteressen vorzusetzen. Die Nicht- innehaltung dieses Gesetzes ist einer der Hauptfinanzfehler der Gegenwart. Dieses so einfache Gesetz ist nämlich, was das Verhältnis der Bundesstaaten zum Reiche betrifft, zu wenig die Richtschnur des Handelns gewesen; darum wesent lich ist das Reich notleidend; das Reich sitzt fest, weil man noch heute dem Reich nicht gibt, was des Reiches ist. Noch eins, das Reich ist nicht dazu da, die Bundesstaaten zu er nähren; es baut sich auf den Bundesstaaten auf, nicht um gekehrt; schon weil das Reich das viel jüngere Gebilde ist, weil es auch eine viel immateriellere Gesamtheit bedeutet, wie die Bundesstaaten, gebietet es die Staatsraison, dem Reiche die mühsam errungenen Einnahmen möglichst auch allein für seine Zwecke zu überlassen. Die Zurücksetzung des partikularen Egoismus muh also immer wieder gefordert werden. 5. Unentbehrlich bei der ganzen Sache ist natürlich der Reichstag, dessen Erwähnung mich hinführt zu einer ferneren Ursache der Reichswirtschaftsnot. Auch der Reichstag als solcher hat einen großen Teil der Schuld auf sich zu nehmen. Die Prinzipienreiterei vor allem, rechts und links, muß auf hören, ebenso wie die Uebung, Ausgaben ohne hinreichende Deckung zu beschließen. Auch der § 6 des Flottengesetzes muß fallen; er ist finanzpolitisch nicht haltbar. Heute sollten alle Mitglieder des Reichstages sich nur als Vertreter der Gesamtheit erweisen, hier müssen die Interessen von Partei und Fraktion beiseitegesetzt werden, wenn es sein muß, auch Logik, Konsequenz und Motive. Wer das nicht kann, der ist kein Staats- sondern ein Krähwinkelraann; er