18 94 b) Einnahmen ohne spezielle Gegenleistung und zwar: a) aus dem Steuerwesen: dasselbe knüpft sich: aa) an rein persönliche Verhältnisse: Einahmen aus der Fahrkartensteuer, bb) an Sachgüterverhältnisse: und hier wieder: an die Eröffnung von Güterquellen. Einnahmen aus der Emissionsteuer (Effekten- stempel) an die Benutzung von Stoffen zur Gütererzeugung: Einnahmen aus den Rohstoffsteuern: bei der Branntweinbereitung (durchlaufend), bei der Bierbereitung, bei der Tabakbereitung, an die Bereitstellung von Gütern; Einnahmen aus den Eingangssteuern (Zöllen), an den Zufluß von Gütern: Einnahmen aus der Reichsbanksteuer, aus der Patentsteuer, aus der Erbschaftssteuer, aus der Tantiemensteuer, aus der Lotteriesteuer (teils durch laufend), an den Besitz von Gütern: Einnahmen aus der Kraftwagensteuer, an den Umsatz von Gütern; Einnahmen aus der Börsensteuer, aus der Banknotensteuer, aus der Wechselsteuer (teils durch laufend), an die Beförderung von Gütern; Einnahmen aus der Frachturkundensteuer, an den Verbrauch von Gütern: Einnahmen: aus den Alkoholsteuern (teils durch laufend), aus der Zigarettensteuer, aus der Zuckersteuer, aus der Salzsteuer, aus der Spielkartensteuer, an die Anschreibung von Gütern: Einnahmen aus der statistischen Steuer. ß) aus dem Strafgelderwesen; y) aus außerordentlichen Verhältnissen.