21 97 unseres Staatslebens bildet. Wenn nun von den Opfern gesprochen wird, die die Landwirtschaft bringen soll, so ist zunächst die Frage aufzuwerfen, wie es denn eigentich diesem Erwerbs - stände geht? Wenn man sich hierbei an die amtlichen Ma terialien hält, so liegt die Sache so, daß nach der preußischen Einkommensteuerstatistik die Verzinsung der in Handel und In dustrie angelegten Kapitalien, soweit es sich dabei um Einkommen von über 8000 M. handelt, im Durchschnitt — sage und schreibe — über 13 pCt. beträgt, während sich andererseits die in der Landwirtschaft angelegten Kapitalien mit etwa 4 oder wenig über 4 pCt. verzinsen. Meine Herren, selbst dann, wenn zugegeben würde, was der Herr Vortragende behauptet, daß durch schärfere Veranlagung aus der Landwirtschaft noch mehr herausgeholt werden könnte, so bliebe doch noch ein so kolossaler Unterschied zwischen dem Gewinn, der aus dem gewerblichen und industriellen Kapital und demjenigen, welcher aus dem in der Landwirtschaft angelegten Kapital gezogen wird, daß damit die Frage, welche Opfer die Landwirtschaft zu bringen bereit sei, sich eigentlich von selbst erledigt. Denn einem Erwerbsstande gegenüber, der im großen und ganzen — das hat sich nicht allein aus den Steuer statistiken, sondern aus einer ganzen Reihe von Erhebungen ge zeigt — so wenig leistungsfähig, wie die Landwirtschaft ist, kann man meines Erachtens im Zusammenhänge mit der Reiehsfinanz- reform nicht gut die Frage aufwerfen: welche besonderen Opfer dieser Erwerbsstand denn zu tragen bereit ist. — Es ist ganz selbstverständlich, daß die Landwirtschaft ihrerseits auch Opfer bringt; aber sie müssen auch in einem angemessenen Verhältnis stehen, und ob die in den neuen Steuervorlagen von der Land wirtschaft geforderten Mittel zu denen von anderen Erwerbs gruppen geforderten in einem richtigen Verhältnis stehen, das ist doch noch sehr die Frage. Ich habe in den großen Finanzdenk schriften des Reichsschatzamtes, die ja ein sehr umfassendes Ma terial enthalten, gerade derartiges vergleichendes Material über die Belastung der Landwirtschaft vermißt. Es gibt eine ganze Reihe von Arbeiten, die uns darüber Aufschluß geben, und die beweisen, daß die Landwirtschaft z. B. in Bezug auf Kreis- und Kommunalabgaben schon stark überlastet ist, und ein Vergleich der Belastung der städtischen Bevölkerung durch die Kommunal steuerzuschläge mit der des platten Landes fällt jedenfalls sehr zu ungunsten des letzteren aus. Ich glaube daher, daß sich auch aus diesem Grunde die Frage, wer bei Regelung der Reichs finanzen in erster Linie Opfer zu bringen hat, nicht schwer be antworten läßt. Nun möchte ich mit einigen Worten besonders auf eine Steuer eingehen, die die Landwirtschaft in hohem Maße berührt, nämlich die Nachlaßsteuer. Der Herr Vortragende hat es unter anderem als einen Vorzug derselben für die Landwirtschaft hin gestellt, daß sie erstens nach dem Ertragswert veranlagt und ferner Ratenzahlung zugelassen werden soll. Meine Herren, was die Veranlagung nach dem Ertrags wert