Kriegsgewinne angelegt haben, sondern in bei andern öffentlichen Kreditopera tionen nie dagewesenem Umfang auch die kleinen und kleinsten Sparer ihre mühsam ersparten kleinen Vermögen, erwerbsunfähige kleine Rentner, Witwen und Vormünder der Waisen ihre und ihrer Mündel geringe Vermögen, von deren Zinsen sie leben müssen, die Ausbildung der Mündel zur Erwerbs fähigkeit bestritten werden mutz. Gerade diese Kreise sind es auch, die am wenig sten die Eeschiälichkeit haben, sich ihres Besitzes an Kriegsanleihen noch recht zeitig zu entäußern. Es bedarf keines Wortes darüber, welches Elend in diesen Kreisen durch Annullierung der Kriegsanleihen oder Einstellung der Zinszahlung hervorgerufen werden würde. In dem Kriegsanleihebesitz der großen wie der kleinen Gewerbetreibenden und Landwirte aber stecken nichts weniger als nur deren Kriegsgewinne, vielmehr zum gewaltigen Teile auch infolge durch den Krieg notwendig gewordener Betriebseinschränkungen zeitweise entbehrliches, aus dem Betriebe herausgezogenes, nach dem Kriege aber dringend notwendiges Betriebskapital. Sein Verlust wäre gleich bedeutend mit dem Zusammenbruche zahlloser großer wie kleiner Unter nehmungen, und die Folge dieses Zusammenbruches wäre das Brotloswerden ungezählter Arbeiter und Angestellten. Auch diejenigen ziemlich großen Kreise der, namentlich der großstädtischen Arbeiterschaft, die sich an den Kriegs anleihen nicht beteiligt, sondern es vielfach vorgezogen haben, ihre Riesen löhne zu verprassen oder in lächerlichen Luxusanschaffungen anzulegen, und die deshalb vielleicht heute der Forderung nach Annullierung der Kriegs anleihen Beifall zollen, würden die Folgen in schmerzlichster Weise am eigenen Leibe zu spüren bekommen. Mit dem wirtschaftlichen Ruin der unmittelbaren Besitzer von Kriegsanleihen in allen Ständen und Berufen wäre es aber noch längst nicht abgetan. Zu ihm träte der Zusammenbruch von Sparkassen, Kreditinstituten, Banken und andern Erwerbsgesellschaften, die die eigenen und ihnen anvertrauten Gelder in Kriegsanleihen angelegt haben und ihre Sparer, Kunden, Aktionäre und Gewerken in den Strudel des eigenen Zusammenbruchs hineinziehen würden. So wäre ein Reichsbankrott in einem Umfange wie kein früherer Staatsbankrott gleichbedeutend mit dem Bankrott schlechthin zahlloser Einzelwirtschaften, Gesellschaften und Institute. Rur ein wenig gemildert, nicht verhütet werden könnte diese wirt schaftliche Katastrophe, wenn die Streichung der Anleihen oder Ein stellung der Zinszahlung keine vollständige oder aber keine allgeineine wäre, sondern nach etwa dem Verhältnisse des Besitzes an Reichsanleihen zum Gesamtvermögen der einzelnen Anleihebesitzer abgestuft würde, dergestalt, daß z. B. demjenigen, der nicht mehr als % seines Ver mögens in Kriegsanleihe angelegt hat, diese bzw. ihre Zinszahlung völlig gestrichen würden, demjenigen, von dessen Vermögen sie mehr als % bis zu % ausmacht, nur zu % und so fort, wobei dann immer aber auch noch auf die absolute Höhe des Vermögens Rücksicht zu nehmen wäre, indem je höher letzteres wäre, ein um so größerer Teil der in ihm enthaltenen Kriegsanleihe zu streichen bzw. zinslos zu lassen wäre. Damit käme man indes im Grunde genommen zu einer Vermögens- oder Kapitalertrags steuer, aber in einer rohen und ungerechten Gestalt, weil sie nicht, wie eine allgemeine Vermögens- und Kapitalertragssteuer, alle Arten des mobilen Kapitals, sondern nur das in bestimmten Werten angelegte erfaßte. Der finanzielle Effekt eines dergestalt verfeinerten Bankrotts für das Reich wäre natürlich ungleich geringer als der einer ausnahmslosen Repudiation der Anleihen oder Einstellung des Zinsendienstes. — 8 —