in die höchsten Staffeln hineinragenden Einkommensteile so gut wie ganz weggesteuert werden. Einzeleinkommen von vielen Millionen sind für unsere liinftige Volkswirtschaft nicht notwendig. Wohl aber ist es dringend not wendig, daß die Verschärfungen der Progression auf die Geldentwertung Rücksicht nehmen und den Beziehern von nach dem heutigen Geldwert noch mittleren Einkommen noch ein erträgliches Dasein ermöglichen. Je weiter hinauf in die Reihen der selbständigen Unternehmer und der Geistesarbeiter aller Art man durch Überspannung der direkten Steuern die Existenzsorgen trägt und diese Kreise sozial herabdrückt, um so sicherer lähmt man ihre für die Volkswirtschaft und für das Wohl der handarbeitenden Klassen unerläßliche Spannkraft und Unternehmungslust, die ohnehin schon in bedrohlichem Um fang dumpfer und stumpfer Resignation Platz gemacht hat, der Folge der jahrelangen, bei den Geistesarbeitern nicht durch Schwer- und Schwerst- arbeiterzulagen gemilderten Unterernährung und der Umwälzungen mit der drohenden Volschewismusgefahr. Wieviele unter uns Älteren aus jenen Kreisen verfügen augenblicklich denn überhaupt noch Uber soviel Optimismus, um für den Rest unseres Lebens noch auf erträgliche Daseinsbedingungen zu hoffen? Auf der andern Seite wird man zwar die sog. Kinderprivilegien weiter auszubauen haben, aber sich dabei gegenwärtig halten müssen, daß die mit ihnen gewährte Erleichterung in Wirklichkeit wirtschaftlich nicht allzuviel ausmacht, finanziell aber für die steuerberechtigten Gemeinwesen schwer in die Wagschale fällt. Vor allem soll man sich nur nicht einbilden, mit Steuer erleichterungen künftig noch nennenswerte bevölkerungspolitische Erfolge er zielen zu können, wenn auch steuerliche Differenzierungen zwischen Familien vätern, Verheirateten und Ledigen und bei Ermäßigungen nach der Zahl der Familienangehörigen die Mitzählung der Ehefrau vom Eerechtigkeitsstand- punkte geboten sind. Wer aus den nicht als zum Proletariat gehörig aner kannten Kreisen nicht ohnehin trotz der heutigen Zustände den Mut zur Familiengründung oder -Vermehrung besitzt, den werden auch noch so weit gehende Steuerbegünstigungen nicht zu diesem Schritte bewegen. Eher noch mit der steuerlichen Selbständigkeit der Einzelstaaten verträglich ist die Übernahme auch der dauernden Vermögens st euer („Ergän zungssteuern") durch das Reich. Es hat sogar etwas für sich, wenn schon einmal das Reich zu einer einmaligen effektiven Vermögenssteuer genötigt ist und die Vermögenszuwachssteuern in seiner Hand behält und ausbaut, ihm die gesamte Vermögensbesteuerung zu überlassen. Wenn den Einzelstaaten jetzt ihre Vermögenssteuern vom Reiche entzogen werden, so sind sie zum guten Teile selbst daran schuld, weil sie unter dem Einflüsse der früheren Dreiklassen parlamente und Ersten Kammern den Ausbau dieser Steuern durch pro gressive Gestaltung, die allein der Aufgabe der dauernden Vermögenssteuern, das Besitzeinkommen in angemessenem Verhältnisse vor gleich hohen Arbeits einkommen vorzubelasten, gerecht wird, und Erhöhung der Sätze unterlassen haben. Jetzt liegt umgekehrt wie früher die Gefahr einer Überspannung vor, die allerdings im Reiche vielleicht noch nicht einmal so groß ist wie in ein zelnen Bundesstaaten. Auch bei der dauernden Vermögenssteuer wird die sog. Durchstaffelung anzuwenden sein; dann kann man bei den großen Ver mögen hinsichtlich der in die obersten Staffeln fallenden Beträge wie bei der Einkommensteuer bis zu sehr hohen Sätzen gehen, während bei den mittleren bis.weit hinauf Maß zu halten ist) denn man darf nicht übersehen, daß der wirtschaftliche Wert des Vermögens infolge der Geldentwertung ungeheuer abgenommen hat. — 17