— 22 — Gemeinde und damit für einen Ausgleich der Interessen aller Arten der öffentlichen Gemeinwesen. Weder reine Monopole noch gemischte Unternehmungen können jedoch eigentliche Verbrauchssteuern entbehrlich machen. Sollen diese aber Aussicht haben, im sozialen Staate gutgeheißen zu werden, dann müssen sie so ein gerichtet werden, daß sie die wohlhabenden Klassen tunlichst mehr, jedenfalls in Verbindung mit den direkten Steuern erheblich mehr als die minder bemittelten belasten. Sie dürfen ferner nicht willkürlich einzelne Ver- oder Gebrauche herausgreifen, andere freilassen und müssen auch bei den Gegen ständen des Massenverbrauchs tunlichst die Qualitäten berücksichtigen und Gegenstände des entbehrlichen Massenverbrauchs stärker als solche des unent behrlichen treffen. Von diesen Gesichtspunkten sind insbesondere die E e - tränke st euern und Tabak st euern berechtigt; aber sie sind daraufhin zu prüfen, ob sie nicht Verfeinerungen durch Anpassen der Sätze nach den Qualitäten zulassen. Das wird insbesondere bei der W e i n st e u e r möglich sein, wenn wir erst wieder einmal leidlich normale Weinpreise haben; bei den jetzigen kann man mit der Steuer nicht erheblich über 20 v. H. hinaus gehen. Dagegen ist die Staffelung der Bier st euer nach der Höhe der Jahreserzeugung der Brauerei vom Standpunkte einer auf den Verbraucher abzuwälzenden Steuer widersinnig, wenn man nicht eben annimmt, daß dem kleineren Brauer die Überwälzung weniger als dem größeren gelingt. Die Forderung, daß nicht einzelne Ver- und Gebrauche besteuert werden, andere nicht, zu verwirklichen, darin sehe ich eine Aufgabe der U m sah st e u e r. Doch werden die in der in sie eingearbeiteten Luxussteuer schon enthaltenen Keime einer Abstufung nach der Entbehrlichkeit der einzelnen Arten des Ver- oder Gebrauchs weiter entwickelt werden müssen. Allerdings wird dies wegen der steuertechnischen Schwierigkeiten der Kontrollen und um unerträgliche Belästigungen des Verkehrs zu vermeiden, nicht etwa durch eine vollständige Skala mit zahlreichen verschiedenen Sätzen zu bewerkstelligen sein, sondern man muß einen Normalsatz wählen und nur für einzelne große Warengruppen ganz wenige, vielleicht nur je zwei niedrigere und höhere Sätze vorsehen, die niedrigsten für notwendige Lebensmittel, den zweit niedrigsten für andere Gegenstände des notwendigen einfachen Lebens bedarfs. Erwägenswert wäre der Gedanke, die heutige jeden der mehr oder minder zahlreichen Umsätze bis zum Verbraucher belastende Steuer durch eine einmalige beim Hersteller oder Erzeuger nach Art der in den Vereinigten Staaten nach dem Sezessionskrieg erhobenen Produktionssteuer zu ersetzen. Was bis jetzt von dem Reichsfinanzminister und der Reichsregierung über ihre Steuerpläne verlautbart ist oder sich schon zu Gesetzen oder Eesetzes- vorlagen verdichtet hat. scheint mit dem vorstehend als möglich und erträglich entworfenen Bilde nicht unvereinbar zu sein. Bedenklich war mir nur eine offiziöse Hervorhebung, daß die einzelnen angekündigten neuen Steuern über wiegend direkte seien. Es wäre verhängnisvoll für unsere Volkswirtschaft, wenn die Reichsregicrung nicht gewillt oder nicht stark genug sein sollte, auch den indirekten zu ihrem Rechte zu verhelfen, oder wenn sie gar nicht den Willen und die Kraft hätte, zu verhüten, daß etwa in einzelnen Bundes staaten übersozialistische Regierungen eine die volkswirtschaftlichen und finan ziellen Interessen des Reiches schädigende und besitzfeindliche Steuerpolitik treiben. Gehen hier Reich und Länder nicht unbedingt Hand in Hand, dann ist eine allmähliche Gesundung unserer Finanzen unmöglich und der Reichs-