- 23 - bankrott unvermeidlich, dem dann ebenso der Bankrott der Länder folgen würde, vor allem derjenigen, die in sozialistischem Übereifer Raubzüge gegen den Besitz unternahmen. Ich bin vor dem Kriege und noch während des selben einer der eifrigsten Vorkämpfer für den Schutz der Einzelstaaten vor Einbrüchen des Reiches in die direkte Besteuerung gewesen. Jetzt liegen die Dinge erheblich anders, einmal wegen der Finanznot des Reiches und dann wegen der Neigung einzelner Länder zu kommunistischen Experi menten. Heute kann das Interesse der finanziell bedrüngtesten Einzelstaaten sogar zur allgemeinen Reichseinkommensteuer drängen, um eine Steuerflucht der hohen Einkommen aus diesen in günstiger situierte Gliedstaaten zu ver hüten, eine Gefahr, der mir ganz besonders Bayern ausgesetzt scheint, dessen Staats- und Eemeindesteuersystem ohnehin schon auf höhere Einkommen und auf Kapitalvermögen abschreckend wirken kann, und dessen innere Verhält nisse der letzten Zeit eine verhängnisvolle — sich, weil Verminderung der Steuerkraft zu immer weiteren Steuererhöhungen nötigt, die wieder neue Abwanderungen hervorrufen, lawinenartig fortpflanzende — Abwande rung von Steuerkraft zur Folge haben müssen. Soweit den Einzel staaten noch freie Hand in der Besteuerung gelassen werden kann, wird dies um so mehr möglich sein, je weiter das System der M a t r i - kularum lagen angewendet wird, wozu aber eine Veredelung ihres Maßstabes nötig wäre. Anhaltspunkte für eine solche wird die einmalige Vermögensabgabe, die Besitzsteuer und die Erbschaftssteuer bieten.