I. Die Berechnung der Entschädigung (materielles Eecht). A. Systematischer Teil. § i. Einleitung. Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Anspruchs auf Ersatz von Bergbau schäden; Aufgabe der Darstellung. In den letzten Jahren hat in fast allen Gegenden Deutsch lands, in denen Bergbau getrieben wird, die Abbautätigkeit stark zugenommen; hiermit verband sich dann eine erheb liche Zunahme der Bevölkerung, eine dichtere Besiedelung des Landes und eine große Steigerung der Grundstückswerte. Diese Erstarkung der Bergbauindustrie wie der in der Nähe von Bergwerken ansässigen Grundstücksbesitzer i) * * * * * * * * x ) be wirkte, daß sich die Reibungen, an denen es zwischen beiden Parteien infolge der Bergbauschäden nie gefehlt hatte, er heblich verstärkten; die Fälle der Beschädigungen wurden infolge des gesteigerten Abbaus trotz besseren Bergever satzes zahlreicher, die Werte, die infolge der Beschädigungen verloren gingen, höher. Kein Wunder daher, daß die Grund- i) Es wird in der gesamten Abhandlung stets vom Grundstücks b e s i t z e r und Bergwerks b e s i t z e r gesprochen, um anzudeuten, daß auch der besitzende Nichteigentümer zur Entschädigung berechtigt und verpflichtet sein kann. In welchem Umfange dies der Fall sein kann, ist bereits durch die bisherige Lite ratur, insbesondere durch die eingehende Untersuchung Westhoffs, geklärt, so daß diese Frage nicht mehr erörtert zu werden braucht. Ueber den Begriff des Bergwerksbesitzers vgl. auch uoch RG. in der Zeitschrift für Bergrecht, Bd. 51, S. 158; das Reichsgericht hält in dieser Entscheidung entgegen der in der Literatur herrschenden Meinung seinen bisherigen Standpunkt aufrecht, daß unter Bergwerksbesitzer nur der Bergwerkseigentümer verstanden werden könne.