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Bau- und Baustoffindustrie (2)

Bibliographic data

Multivolume work

Identifikator:
179389387X
Document type:
Multivolume work
Title:
Entwicklungslinien der industriellen und gewerblichen Kartellierung
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Mittler
Year of publication:
1928-
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Volume

Identifikator:
1794858520
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-185362
Document type:
Volume
Title:
Bau- und Baustoffindustrie
Volume count:
2
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Mittler
Year of publication:
1928
Scope:
XIV, 315 S.
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Entwicklungslinien der industriellen und gewerblichen Kartellierung
  • Bau- und Baustoffindustrie (2)
  • Title page
  • Contents
  • 1. Deutscher Eisenbau-Verband (EDV)
  • 2. Übereinkommen wegen Errichtung einer „Nachrichtenstelle" im Beton- und Tiefbaugewerbe
  • 3. Kartellierung in der Ziegelindustrie
  • 4. Westdeutscher Zement-Verband G.m.b.H.

Full text

Mengen und zu den tatsächlich erzielten Preisen abgerechnet. Ein Aus- 
gleich nach dem Verhältnis der Kontingente findet bei ihnen nur insoweit 
statt, als die Genossenschaft im jeweils laufenden oder im nächsten 
Geschäftsjahr diejenigen Werke, die in ihren Lieferungen zurück- 
geblieben sind, mehr heranzieht und diejenigen, die im Absatz voraus 
sind, warten läßt. Bei den Abrechnungen werden denjenigen Werken, 
die per Fuhre unmittelbar zu den Baustellen liefern, die jeweils erzielten 
Preise eingeseizt, während die per Wasser angelieferten Ziegel, soweit 
sie vom Elbinger Haff kommen, zu den von der Genossenschaft erzielten 
jährlichen Durchschnittspreisen in Ansatz gebracht werden. Berechnet 
werden diejenigen Preise, die nach Abzug von Anfuhr-, Sortierungs- 
and Lagerkosten usw. verbleiben. 
Außer durch die Verkaufstätigkeit unterstützt die Genossenschaft 
ihre Mitglieder vor allem durch Kreditgabe. Sie verfolgt damit den 
Zweck, Notverkäufe auszuschalten. Gegen ordnungsmäßige Verpfän- 
dung und Übergabe der Steine an die Genossenschaft kann auf Beschluß 
von Vorstand und Aufsichtsrat nach Maßgabe der verfügbaren Mittel 
sine Beleihung verkaufsfertiger, erstklassiger Steine erfolgen. Die Dar- 
lehen werden zu 2 % über dem Zinssatz gegeben, den die Genossenschaft 
für die aufgenommenen Gelder selbst im Durchschnitt bezahlen muß, 
{m allgemeinen sind sie auf 3 Monate begrenzt; die Kreditfristen können 
jedoch nach Ermessen des Vorstandes verlängert werden. Auf die Aus- 
schaltung von Notverkäufen wirken auch die von der Genossenschaft 
durchgeführten Verbesserungen in der Lagerhaltung hin. Mit Hilfe 
eigener Lagerplätze ist die Genossenschaft imstande, Ware, die von 
den Mitgliedsfirmen nicht mehr aufgestapelt werden kann, zu über- 
nehmen, auf ihren Grundstücken selbst zu stapeln und nach Bedarf 
abzusetzen. Die Ziegeleigenossenschaft und die Mitgliedsfirmen sind 
deshalb nicht mehr in dem früheren Grade zu einer Räumung der Läger 
unter Ansatz gedrückter Preise gezwungen. 
In beschränktem Umfang dient die Genossenschaft auch als gemein- 
same Einkaufsstelle für den Bezug der zum Betriebe ihrer Mitglieder 
nötigen Materialien. Nachdem sie vorübergehend für ihre Mitglieder 
auch Maschinen- und Schmieröl gekauft hat, betätigt sie sich heute nur 
noch im Einkauf von Kohle, dem wesentlichsten Betriebsmittel der 
Ziegeleien. Die Kohle wird von der Genossenschaft gekauft und bezahlt. 
Den Mitgliedern werden die Beträge für die von ihnen entnommenen 
Mengen auf ihre Steinlieferungen ratenweise verrechnet. 
Die Kreditbeschaffung hat sich in der Nachkriegszeit bei der 
besonders in den Grenzgebieten drückenden Kapital- und Kreditnot zu 
siner Hauptaufgabe der Ziegeleigenossenschaft herausgebildet. Die CGe- 
nossenschaft hat diese Aufgabe erfüllt einmal durch Aufnahme von Dar- 
lehen, die den Einzelfirmen vielfach Schwierigkeiten bereitet, und sodann 
durch rationellere Methoden der Produktionsfinanzierung. Die einzelnen 
Mitgliedsfirmen werden nicht nur von den Risiken für Zahlungsausfälle 
auf seiten der Abnehmer entlastet, sondern erhalten auch den Gegen- 
wert für die verkauften Steine früher, als es bei der starken Ausdehnung 
der Zahlungsfristen unter dem Druck der freien Konkurrenz möglich 
wäre. Die Genossen konnten deshalb während der Nachkrieggiahre ihre 
32 YEnauete-Ausschuß. I. 2. Teil. 2. Abschn.
	        

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Bau- Und Baustoffindustrie. Berlin: Mittler, 1928. Print.
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