Full text: Die Gewerbeförderung und das gewerbliche Bildungswesen in Österreich

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r fortgesetzt. Sie hängt aber häufig durchaus nicht 
r künftigen oder wieder zu ergreifenden gewerb- 
Betätigung zusammen, so kann es zum Beispiel 
Umständen geboten sein, daß ein Anstreicher, um 
>lle oder erreichbare Beweglichkeit und Sicherheit 
Armes wieder zu erlangen, hobeln, sägen, seilen, 
llrbeiten ausführen muß, die mit seinem Se 
in gar keinem fachlichen Zusammenhange stehen. 
- folgt — immer nach vorhergängiger gewissen- 
Berufsberatung — die eigentliche gewerbliche 
ung, bei der selbstverständlich nicht nur die prak- 
Arbeit, sondern auch die allgemeine und fach- 
Bildung zu berücksichtigen ist und endlich sind 
irgen nötig, die es dem ausgeschulten Invaliden 
wirklich ermöglichen, in das Erwerbsleben ein 
en, wie Arbeitsvermittlung, Ausrüstung mit Ka- 
und Behelfen usw.'Alle diese Phasen sind jedoch 
:er erfolgreichen Durchschreitung durch ein Mo- 
bedingt, durch die seelische Beeinflussung und 
.eraufrichtung, durch das Bestreben, dem Kriegs- 
idigten innere Sicherheit, Vertrauen zu sich selbst 
in die ihm gewidmete Fürsorge der Allgemeinheit 
;ben. Vom ersten tröstenden Worte des Arztes 
: Krankenbette bis zur ermunternden Zusprache beim 
itte in den Beruf dürfte es hier keine Lücke 
ä, aber auch im Berufe selbst darf der Invalide 
m eine allfällige Verringerung seiner Leistungs- 
keit gemahnt werden. Arbeitsgeber, Arbeits- 
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