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Frühjahr 1895 zum erstenmal in 8 Prüfungskreisen (158 Teilnehmer,
149 Dimplomierte) stattfinden.
Die Delegiertenversammlung in Bern von 1896 beschloss die Ver-
anstaltung periodischer Konferenzen von Mitgliedern der Unterrichts-
kommissionen und von Handelslehrern, die Einführung einer ständigen
Prüfung von Lehrmitteln, die für die Fortbildungsschulen der K.V. in
Betracht fallen und die Einführung einheitlicher Semmester-Zeugnisformulare
für die Sektionsschulen.
Dieser Delegiertenversammlung lag ferner ein Vertrag vor mit der
Sektion Zürich über Abfrefung des ‚Fortschritt‘ an den Centralverein,
der nach langer Diskussion abgelehnt wurde. Eine Einigung über die
Abtretung konnte aber nachher an einer besondern Konferenz in Olten
erzielt werden. Unter gewissen Bedingungen, im übrigen kostenlos, trat
damit die Sektion Zürich ihr bisheriges Vereinsorgan, die Halbmonats-
schrift „Der Fortschritt“ an den S.K.V. ab, der es vom 1. Januar 1897
an als wöchentlich erscheinendes Verbandsorgan unter dem Namen:
„Schweizerisches Kaufmännisches Centralblatt‘‘ erscheinen liess. Die
Redaktion des neuen Organs wurde auf dem Centralsekretariat besorgt.
Gemeinschaftlich mit dem Vorort des Schweiz. Handels- und
Industrievereins wurde im gleichen Jahr das Normal-Lehrvertrags-Formular
aufgestellt.
Am 13. Juni 1897 fand die erste Unterrichtskonferenz in Zürich
statt, deren Verhandlungen und Beschlüsse von nachhaltigem, tief-
greifendem Einfluss auf das kaufmännische Fortbildungsschulwesen waren.
An der Delegiertenversammlung des gleichen Jahres in Basel wurde
nach Anhörung eines Referates von Herrn E. Meyer beschlossen, die
Hülfs- und Krankenkasse zu reorganisieren. — Für Schaffung „afionaler
kommerzieller Lehrmittel wurde ein Preisausschreiben erlassen.
Mitte 1898 erschien das Normal-Unterrichtsprogramm für die kauf-
männischen Fortbildungsschulen der deutschen Schweiz. — Die Dele-
giertenversammlung von 1898 in Zürich genehmigte das Reglement einer
neuen Hülfskasse zur Unterstützung von Mitgliedern, die unverschuldet in
Bedrängnis geraten sind. Dieses Reglement war bestimmt, nach Re-
organisation der Krankenkasse in Kraft zu treten. An der darauf folgen-
den Generalversammlung hielt Centralsekretär Krähenhühl ein Referat
über die Konzentration der Arbeitszeit und die Versammlung nahm
eine Resolution an, die Verkürzung der Arbeitszeit im Handel durch
Verlegung des Postschlusses auf 7 Uhr verlangte.
Im gleichen Jahr wurde die Centralvereins-Lehrmittel-Bibliothek ge-
gründet. — Es fand eine Unterrichtskonferenz für die westschweizerischen
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