Am 2. Oktober 1910 fand die dritte Unterrichtskonferenz der West-
schweiz in Neuenburg statt.
An der Delegiertenversammlung vom 24. und 25. Juni 1911 erstattete
die im Vorjahr eingesetzte Kommission zur Prüfung der Reorganisation
der Stellenvermittlung Bericht; ihre Anträge wurden dem Centralkomitee
zur Prüfung und Antragstellung überwiesen.
Die ausserordentliche Delegiertenversammlung vom 8. Oktober 1911
in Langenthal stellte nach Vorberatung durch eine Spezialkommission
und durch das Centralkomitee siebzehn Postulate zur schweizerischen
Gewerbegesetzgebung auf. Zur Begründung und Unterstützung dieser
Postulate hatte das Centralsekretariat eine sehr umfangreiche Erhebung
über die Arbeitszeit im Handel veranstaltet, deren Ergebnisse in einer
Broschüre mit zahlreichen Tabellen veröffentlicht und den Postulaten
beigegeben wurde.
Die Angestelltenversicherung in Deutschland erstreckt ihre Wirk-
samkeit auch auf Angestellte, die in Deutschland arbeiten, aber in der
Schweiz wohnhaft sind. Wenn diese ihre Stelle aufgeben und nicht nach
Deutschland zurückkehren, können sie ihrer Einlagen verlustig gehen
und dadurch erheblichen materiellen Schaden erleiden. Das Central-
komitee liess sich über die Rechtslage Gutachten von zwei Staats-
rechtslehrern erstatten und hat auf deren Rat eine Eingabe an den
schweizerischen Bundesrat gerichtet mit dem Wunsche, er möchte bei der
deutschen Regierung seinen Einfluss dahin geltend machen, dass in
solchen Fällen die Betroffenen schadlos gehalten würden. Der Bundesrat
stellte in Aussicht, er werde diese Angelegenheit bei Gelegenheit weiter
verfolgen.
Im Jahre 1912 fand der zweite Ferienkurs für Handelsfachlehrer statt.
Zur Vorlage des Bundesrates über die Organisation der Bundes-
verwaltung hat das Centralkomitee, mit Zustimmung der Delegierten-
versammlung in drei Eingaben an die eidgenössischen Räte Stellung ge-
nommen. Einen grossen Teil der verfügbaren Zeit im Jahre 1913 und 1914
absorbierten die Vorarbeiten für die Beteiligung des S.K.V. an der Landes-
ausstellung in Bern und für die Reorganisation der Krankenkasse nach
den Bestimmungen des Bundesgesetzes und der Vollziehungsverord-
nungen, ferner die Verhandlungen mit dem Vorort des Schweiz. Handels-
und Industrie-Vereins behufs gemeinsamer Aufstellung eines Normal-
Arbeitsvertrages für kaufmännische Angestellte im Sinne des Art. 324
des O.R. Hinsichtlich des letztgenannten hat die Delegiertenversammlung
in Zug (21. und 22. Juni 1913) eine Resolution gefasst, und damit den Stand-
punkt des S.K.V. als Vertreter der Arbeitnehmer im Handel klargelegt.
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