Klempner, Installateure
(Merkblatt. Die Berechnung geht von einem Stundenlohn von 1.— A% aus.)
Bei dem Ansetzen der Jahresarbeitsstunden für den Meister (s. vorstehende Tabelle Spalte
2 und 8a) und die Gesellen (Spalte 3) ist berücksichtigt, daß im Winter meistens mit verkürzter
Zeit gearbeitet wird. Die Zahlen in den Spalten 8a und 9a können bei der Berechnung des
Einkommens nur in voller Höhe berücksichtigt werden, wenn tatsächlich feststeht, daß mit einem
Geschäftsunkostenaufschlag von 75% und 20% gearbeitet wird. Dieses soll häufig nicht der
Fall sein.
. Ein Meisterzuschlag wird im allgemeinen nicht in Anrechnung gebracht und ist daher in der
Aufstellung nicht berücksichtigt.
Mit dem Klempnerhandwerk ist häufig ein Warenhandel verbunden. Das Einkommen und
der Umsatz aus diesem Geschäftszweig ist besonders zu berechnen. Der Bruttogewinn beträgt im
Ladengeschäft ungefähr 25%.
(Vergl. hierzu das am Schluß des Heftes wiedergegebene Rundschreiben des Landesfinanz-
amtes Hannover vom 9. März 1927.)
9. Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim).
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach Kal-
kulationssätzen. .
Richtsatz in % für
. den Nettogewinn
Installateure und Spengler:
Kleinhetrieb
. 25—30 oder b) Meisterlohn + 20%,
; vom Umsatz,
Bauinstallat. u.. Submissionsarbeiten 18—25
(Vergl. „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am
Schluß des Heftes.)
10. Landesfinanzamt Köln (Bezirk d. Hwk. Aachen, Koblenz, Köln, Tier).
a) Vom Landesfinanzamt Köln aufgestellt:
Klempner-, Gas- u. Wasser-Installationsgewerbe:
Bis zu 6000.24. Umsatz
10099
150°)
206977
25009
30000
„ 40000
» 60000 ”
über 60000
9%
30
22—25
18—20
16—17
14—15
10—13
10
R
IL. Berechnung der Nutzensätze:
Den Berechnungen wurden in jeder Branche Betriebe zurgunde gelegt, in der Art und dem
Umfange, wie sie am häufigsten in Köln vorkommen.‘
Die prozentualen Sätze für Bruttonutzen, Geschäftsunkosten und steuerpflichtigen Reingewinn
sind berechnet vom steuerpflichtigen Umsatz. (Steuerpflichtiger Umsatz — Gesamtverkaufserlösoder
‚einnahme, zuzügl. evtl. Eigenverbrauch.)
Bei den Klempnern und Installateuren sind nur Nettonutzensätze festgesetzt worden, weil
die von den Betriebsinhabern zur Verfügung gestellten Unterlagen lediglich einen zuverlässigen
Schluß auf den Reinverdienst zuließen.
m
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