Full text: Die Lehren des Marxismus im Lichte der russischen Revolution

3zie einem Risiko aus. Hier entsteht also ein unlöslicher Wi- 
derspruch, und Tugan-Baranowskij gelangt denn auch zu- 
letzt zu dem für einen Genossenschaftler und Sozialisten 
ziemlich traurigen Schlusse: „Die Genossenschaft ist nicht 
\mstande, die von ihr beschäftigten Arbeiter mit dem vollen 
Produkt ihrer Arbeit zu entlohnen.‘“ Nach dieser Schlußfolge- 
rung erscheint es nur als ziemlich schwacher Trost, wenn 
T’ugan-Baranowskij betont, daß die Genossenschaft den höch- 
sten Lohn, der in kapitalistischen Unternehmungen gebräuch- 
lich ist, bezahlen werde, 'd. h. (im Sinne des Sozialismus) 
ihre Angestellten und Arbeiter nur mäßig ausbeuten. werde. 
Nach der. Auffassung der modernen Nationalökonomie ist 
hingegen die Konsumgenossenschaft durchaus berechtigt, für 
sich sowohl den Kapitalzins und die Risikoprämie, wie auch 
len Unternehmergewinn zu behalten, md — wie wir noch 
hinzufügen könnten — der Gewinn der Konsumgenossen- 
schaft, der ja doch durch ein aus den Spargroschen der 
kleinen Leute bestehendes Kapital. erzielt wird, darf am 
allerwenigsten vom den Arbeitern der genossenschaftlichen 
Fabrik, ja auch von der Allgemeinheit beansprucht werden. 
Muß also auch in der sozialistischen Gesellschaft nur ein 
Ceil des Arbeitsprodukts dem Arbeitslohn, den die Arbeiter 
für sich beanspruchen dürfen, zugeteilt werden, während der 
andere Teil als Gewinn und Rente dem Staate, der den Pri- 
vatunternehmer ersetzt hat, zugewiesen werden muß, so ist 
die praktische Lösung dieser Aufgabe im Rahmen des Sozia- 
lismus beim Fehlen eines Marktes für Verbrauchsgüter wie 
{für Produktionsmittel unmöglich. In der kapitalistischen Wirt- 
schaft wird ja die Aufgabe von selbst durch die Konkurrenz 
der Unternehmer auf dem Markte der Produktionsmittel ge- 
löst. Hierbei ist es weder für den Boden, noch für das Ka- 
pital, noch für die Arbeit angebracht, irgendwelche Durch- 
schnittsberechnungen anzustellen. Für jedes Grundstück 
wird vielmehr eine konkrete Rentenzahlung, für jedes Ka- 
pitalstück eine bestimmte quasi-Rente und für jede Arbeits- 
art ein den gegebenen. Bedingungen. entsprechender Lohn 
festgesetzt. Jedes Produktionsmittel wird, wenn die Kon- 
kurrenz sich ungehemmt auswirkt, nach seiner Grenzproduk- 
tivität bewertet. In der sozialistischen Gesellschaft hingegen 
wären wir, selbst beim Vorhandensein eines Marktes für 
Verbrauchsgüter — der freilich auch fehlt — doch nicht in 
der Lage, jene Zurechnungsaufgabe mit der gleichen Voll- 
30)
	        
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