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Verhältnis zur Nachrichtenstelle und damit im Zusammenhang
zu den anderen Teilnehmern betreffen.
Sie unterwerfen sich der Entscheidung eines Schiedsgerichts
nach der zur Zeit der Klageerhebung geltenden Schiedsgerichts-
ordnung des Deutschen Beton-Vereins.
VIII. Dauer — Kündigung.
(Auszug.)
Dieses Übereinkommen gilt für unbestimmte Zeit. Die Teil-
nehmerschaft kann jeweils bis zum 1. Oktober auf den Jahres-
schluß gekündigt werden.
Durch den Austritt des Kündigenden tritt eine Auflösung
ler Gesellschaft nicht ein, diese besteht vielmehr ohne den
Ausgetretenen weiter.
IX. Kündigungsloses Ausscheiden.
(Auszug.)
Jedem Gesellschafter steht es frei, ohne Kündigung von
diesem Übereinkommen zurückzutreten, gegen sofortige Zahlung
eines Reugeldes in doppelter Höhe des Eintrittsgeldes für jede
Teilnehmerkarte und für jedes volle oder angebrochene Viertel-
jahr früheren Ausscheidens.
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Dauer, Kündigung
Kündigungsloses
Ausscheiden
X. Ausschluß und Vertragsstrafen (Bußen).
(Auszug.)
Mißbrauch der Einrichtungen, Bruch der Schweigepflicht Ausschluß und Ver-
und der vertraulichen Behandlung, schwere Verstöße gegen die 'a#sstrafen (Bußen)
Geschäftsordnung, Handlungen gegen Treu und Glauben ziehen
zofortigen Verlust der Beteiligung nach sich, der vom Ver-
waltungsrat ausgesprochen wird.
Statt des Ausschlusses und unbeschadet etwaiger Schadens-
ersatzansprüche Dritter kann der Verwaltungsrat auf Bußen
erkennen, deren Höhe und Bestimmung er gleichzeitig aus-
spricht.
XI. Folge des Ausscheidens,
(Auszug.)
Ansprüche an die Geschäftsstelle bzw. an die Einrichtungen
und das Vermögen der Gesellschaft stehen dem aus irgendeinem
Grunde freiwillig oder unfreiwillig Ausscheidenden nicht zu.
XIT. Sicherheiten.
Sicherheiten werden bis auf weiteres nicht hinterlegt. (Be-
schluß vom 19. September 1923.}
Folge des Aus.
scheidens
Sicherheiten
Anhang.
Richtlinien zur Ausführung der Nachmelderbestimmung.
[. Einreihung der Angebote der Nachmelder.
Bei Einreihung der Überbietung der Nachmelder muß die
Höhe der Überbietungen und die Zahl der abgegebenen Angebote
oerücksichtigt werden.
Im allgemeinen soll der Nachmelder das höchste Angebot
noch überbieten, jedoch soll er nicht zu einer größeren Über-
bietung als 12% des Mindestangebots verpflichtet sein.
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