Nachgewiesene besondere Beziehungen des Nachmelders zur
Bauherrschaft oder vergebenden Stelle sollen.bei der Einreihung
seines Angebotes im Einvernehmen mit sämtlichen Beteiligten
gvebührende Berücksichtigung finden.
II. Nichtmitglieder.
Treten Nichtmitglieder nach Abschluß der Vereinbarung
oder nach Abgabe von Angeboten in den Wettbewerb ein, dann
haben sich alle an der Vereinbarung Beteiligten unverzüglich
zusammenzufinden, um über diejenigen Maßnahmen Beschluß
zu fassen, die den Auftrag im Sinne der Vereinbarung sicher-
stellen. sollen.
Als solche Maßnahmen kommen in Betracht: Einbeziehung
der‘ Nichtmitglieder in die Vereinbarung, Ermäßigung der Ge-
winnbeteiligung, Gestattung einer entsprechenden Herabsetzung
des Mindestangebots und der Überbietungen, schließlich Atf-
hebung des Abkommens.
Dieser Grundsatz ist maßgebend, gleichgültig, ob Nicht-
mitglieder vor oder nach Ablauf eines Jahres nach der jüngsten
Rückmeldung in den Wettbewerb treten.
2. Bedingungen für Bauarbeiten
herausgegeben vom
Betons und TiefbausWirtschaftsverband E. V. und vom
Deutschen BetonsVerein E, V.
[n Ergänzung dieser Bedingungen gelten die Bestimmungen der V. 0, B.
(Verdingungsordnung für Bauleistungen).
Werden die Bauarbeiten innerhalb der gewerblichen Anlagen oder des
sonstigen Besitzes des Auftraggebers ausgeführt und greift ein in diesen
Anlagen, Räumen, Gerätschaften des Auftraggebers entstehendes Schadens-
areignis auf den Betrieb des Unternehmers über, so ist ihm der entstehende
Schaden zu ersetzen.
Jer Unternehmer hat für die Überwachung der Baustelle zu sorgen, soweit
licht etwas anderes vereinbart ist. Er haftet jedoch für andere als ihm
3zelbst gehörende Gegenstände dann nicht, wenn er bei der Auswahl des
jestellten Wächters die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat,
ler wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden
3ein würde.
Der Unternehmer ist an sein Angebot 12 Tage gebunden, soweit nicht etwas
anderes angegeben ist. Das Angebot beruht auf der Voraussetzung un-
gehinderter Bauausführung und auf den zur, Zeit der Angebotsabgabe
gegebenen wirtschaftlichen Grundlagen der Preisberechnung,
Falls der Unternehmer durch ihm nachgewiesenes Verschulden die Fristen
überschreitet, so kann eine Verzugsstrafe eintreten, die höchstens eins vom
Tausend der Auftragssumme für die Woche der Fristüberschreitung beträgt
und die einzige Inanspruchnahme des Unternehmers für die Fristüber-
schreitung bildet. Bei Festsetzung einer Verzugsstrafe ist eine Beschleu-
aigungsvergütung in gleicher Höhe für frühere Fertigstellung zu gewähren.
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