mitglieder weiter. Mit dem Zusammenschluß hat sich die geschäftliche
Lage der Verbandsmitglieder infolge des prompten Eingangs der Zah-
lungen für die gelieferte Ware und der besseren Kreditmöglichkeiten
sofort gebessert, obwohl sich die Preise bei starker Außenseiterkonkur-
renz in den nächsten Jahren kaum hoben. Die Außenseiterfirmen
lieferten vielmehr oft zu Preisen, die unter den von den Verbandsmit-
gliedern errechneten. Produktionskosten lagen. Mitunter hatten Außen-
seiter kleine und technisch rückständige Ziegeleien auf solchen Grund-
stücken errichtet, die von der Stadt für Baugrundstücke bestimmt waren.
Auf ihnen trieben sie zur Gewinnung von guten Bauplätzen das Gelände
ab, während sie auf die Preise für die hergestellten Ziegelsteine weniger
Wert legten. Die Konvention hatte jedenfalls nicht nur dauernd mit
Absatzschwierigkeiten, sondern vor allem auch mit einem starken Preis-
druck zu kämpfen. Die Geschäftslage besserte sich erst mit der Ein-
führung der maschinellen Betriebsweise, die’ eine Produktionsverbilli-
gung bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung brachte. Dieses Ergebnis
wirkte sich um 8o günstiger aus, als die gleichzeitig aufkommende Roh-
bauweise eine Bedarfssteigerung an Ziegelsteinen hervorrief. Da
Maschinenziegeleien nicht ähnlich wie Handziegeleien auf baureifem Ge-
{ände errichtet werden konnten, so ergab sich eine für die Verbandsmit-
glieder vorteilhafte Verengerung der Standortsmöglichkeiten.
Bei Ablauf des Vertrages der Ziegeleibesitzer mit den Kreditinsti-
tuten im. Jahre 1911 gründeten die‘ zusammengeschlossenen Ziegel-
betriebe die Ziegelverkaufsstelle Chemnitz G.m.b.H. Die jährlichen
Liefermengen wurden nach Hundertteilen der abgeschätzten Produk-
tionskapazität bestimmt. Froduktionseinschränkungen wurden nicht
festgesetzt. Es blieb den einzelnen Mitgliedern freigestellt, über die
Kontingente hinaus zu produzieren. Die überschießende Mehrproduk-
tion durfte aber nur außerhalb des Konventionsgebietes verkauft
werden. Innerhalb des letzteren war allein die Geschäftsstelle zum Ver-
kauf befugt. Die Abnehmer erhielten, sofern sie ihren gesamten Bedarf
vei der Ziegelverkaufsstelle deckten, eine Vergütung von 1M. pro
1000 Stück Ziegel.
Am 1. Januar 1925 schuf die Chemnitzer Verkaufsstelle einen neuen
Gesellschafts- und Lieferungsvertrag*), auf Grund dessen heute 31 Ge-
sellschafter mit 35 Öfen und einer Produktionsfähigkeit von rund 95 Mil-
lionen Ziegeln zusammengeschlossen sind. Der neue Gesellschaftsver-
trag bestimmt als Zweck der Gesellschaft die einheitliche Regelung der
Produktion und des Absatzes der von den angeschlossenen Ziegeleien
hergestellten Ziegel, sowie den alleinigen Verkauf dieser Ziegel inner-
nalb des Verbandsgebietes und den Abschluß von zweckentsprechenden
Verträgen und Geschäften jeder Art (88 1 und 2 der Satzung).
Das Stammkapital der Ziegelverkaufsstelle G. m. b. H. Chemnitz
belief sich bis Ende 1926 nur auf 11 000 M. ($ 3 der Satzung). Zwecks
Aufnahme größerer Bankkredite ist es inzwischen durch Beschluß der
Gesellschafterversammlung zweimal erhöht worden und beträgt jetzt
193600 M. Mitglieder der Gesellschaft können im Gegensatz zu der
\ Abdruck des Vertrages Seite 208 ff,
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