verrechnet. Bei einigen Gesellschaftern ist die Lieferungsberechtigung
aufgeteilt in eine solche für das Vertragsgebiet und eine für das Frei-
gebiet. Dabei handelt es sich um Werke, die an der Grenze des Ver-
tragsgebietes liegen und einen Teil der Produktion außerhalb desselben
absetzen müssen.
Einen Überblick über das Kräfteverhältnis der Mitglieder gibt nach-
stehende Kontingentstabelle:
Vertragsgebiet: Freigebiet: Zusammen:
(in Millionen Mauersteinen)
Werk
? 4
}
)
,
v
5
)
25
2,25
2
2nN
}
1.)
1,5
1,5
1)
1G_9°DR
3.0
1,0
15
0,5
L0
7.0
5,0
5,0
5,0
5
%0
55
25
2,5
2.25
2,2
2.0
1.9
1,5
15
45
14
56.25
Kontingentsausgleichungen unter den Lieferwerken durch Über-
tragung der Kontingente sind im Benehmen mit der Deutsche Ziegeleien
A.-G. zulässig, ebenso können Kontingentsänderungen durch Rückgabe
oder Übernahme von Vorzugsaktien erfolgen.
Da die Absatzverhältnisse für die der Ziegelverkaufsvereinigung
angeschlossenen Werke sehr ungleich sind, ist eine quotenmäßige Be-
rücksichtigung aller Ziegeleien bei den Lieferungen schwer durch-
zuführen, Trotzdem ist die Aktiengesellschaft nach der Geschäfts-
ordnung verpflichtet, durch gleichmäßiges Heranziehen aller Lieferwerke
zu den Lieferungen im Vertragsgebiet dafür zu sorgen, daß das Ver-
hältnis der Lieferberechtigungen möglichst gewahrt wird und sich bei
einzelnen Werken nicht übergroße Bestände ansammeln. Nachdem die
Erfüllung dieser Auflage besonderen Schwierigkeiten begegnete, behalf
man sich zunächst damit, die gegenüber der jeweiligen Absatzquote im
Rückstand befindlichen Mengen durch die Gesellschaft zu erwerben. Die
Folge war eine große Inanspruchnahme von Bankkrediten durch letztere,
1%
„53