kapitalkontos verwandt werden. Von dem Rest werden die Gewinn-
anteile der Vorstandsmitglieder und nach Abzug eines für die Aktionäre
bestimmten Betrages von 4°/, des eingezahlten Grundkapitals die Ge-
winnanteile der Aufsichtsratsmitglieder bestritten. Der dann noch ver-
bleibende Rest steht zur Verfügung der Generalversammlung (8 8 der
Satzung).
Der Geschäftsordnungs- und Lieferungsvertrag vom 31. März 1927
wurde zunächst bis zum 31. Dezember 1930 abgeschlossen. Er verlängert
sich jeweils um weitere drei Jahre, falls er nicht wenigstens von einem
der Vertragsschließenden mindestens 6 Monate vor Ablauf gekündigt
wird.. Die Ziegeleien, die nicht aufkündigen, können in einer einzuberu-
fenden Versammlung der Ziegeleibesitzer die Fortsetzung des Vertrages
beschließen ($ 19 der Geschäftsordnung).
Die. Schwierigkeiten für eine straffere. Ausgestaltung der Deutsche
Ziegeleien . Aktiengesellschaft liegen neben den komplizierten Absatz-
verhältnissen innerhalb des Vertragsgebietes, vor allem in der ungleich-
mäßigen Absatz- und Organisationslage der an das Verbandsgebiet an-
grenzenden Ziegelgebiete. Bisher konnten zwischen der Deutsche Ziege-
leien Aktiengesellschaft Quedlinburg und den Nachbargruppen keine ver-
traglichen Abmachungen getroffen werden. Es ist aber geplant, mit der
Mauersteinzentrale Bernburg, der Ziegelverkaufsvereinigung Oschers-
leben und dem Magdeburger Verkaufsverein für Ziegeleifabrikate zu
Vereinbarungen über den Ausgleich des jeweiligen Bedarfs zu kommen.
Da sich aber im ‚Bereich der Absatzgebiete der genannten Verkaufs-
gesellschaften und der Deutsche Ziegeleien Aktiengesellschaft eine große
Anzahl von Außenseiterziegeleien befindet, werden nach Meinung der
Deutsche Ziegeleien Aktiengesellschaift diese. Abkommen kaum irgend-
welche festen Bindungen enthalten können.
Das Ziel. der Aktiengesellschaft, die gesamte Produktion zu über-
nehmen und den Erlös später unter Berücksichtigung der gelieferten
Mengen gleichmäßig auf alle Ziegeleien zu verteilen, konnte bisher, und
zwar. vor allem infolge der großen Unterschiede in den Unkosten der
einzelnen Werke, nicht erreicht werden. Die Ziegelpreise, die in der
Nachkriegszeit von dem Baustoffkommissar in Magdeburg kontrolliert
wurden und ihm auch jetzt noch einzureichen sind, hat die Aktiengesell-
schaft aber seit 1925 auf 42 RM. pro Tausend ab Werk im Verbands-
gebiet stabil halten können‘). Für die angeschlossenen Werke liegt der
Hauptvorteil der Kartellbildung in der regelmäßigen Versorgung mit
Betriebsmitteln während der Kampagne.
Verband der deutschen Ziegelverkaufsvereinigungen e. V., Berlin.
Die Kartellbildung innerhalb der Ziegelindustrie begann mit dem
Aufbau von lokalen Kartellen. Diese lieferten sich zunächst in den
Grenzgebieten erbitterte Konkurrenzkämpfe, ohne daß die einzelnen
Gruppen bei dem Transvortwiderstand der Ziegelfahrikate eine dauernde
1) Vgl. auch „Das Baugewerbe“, Zeitschrift zur Wahrung und Förderung der
gemeinsamen Berufsinteressen der deutschen Baugewerbetreibenden, Jahrgang 1927,
Ausgabe A Heit 27.
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