trollieren sollten. Dabei wurde zugrunde gelegt die Leistung in 200 Ar-
beitstagen. unter Berücksichtigung der drei Hauptteile des Betriebes,
nämlich des Ofens, der Presse und der Trockenanlage. Aber es ist
dabei nicht sehr genau verfahren worden. Im allgemeinen sind die
alten Kontingente in die Konvention und dann in die Aktiengesellschaft
übernommen worden, die die betreffenden Werke schon früher hatten.
Zur Erklärung dieses Vorgangs diene, daß die meisten Werke nach
dem Kriege in andere Hände übergegangen waren, so daß nicht alles
genau geprüft werden konnte. Aber es hat sich schon jetzt heraus-
gestellt, daß die Kontingentierung sehr ungleich ist. Wir haben im
vorigen Jahre 74 °%, der Kontingente abgesetzt; es ist aber ein Werk
darunter, das 157°, abgesetzt hat. Da keine Vergrößerungen vor-
genommen waren, ist das ein Zeichen dafür, daß dieses Werk viel zu
niedrig kontingentiert war.
Die Beschaffung der Mittel für den Wiederaufbau war ursprünglich
so gedacht, daß bei der Gründung der Aktiengesellschaft ein Teil der
Aktien auf dem Geldmarkt begeben werden sollte, um auf diese Weise
aus dem freien Markt Mittel in die Gesellschaft hereinzubekommen.
Das hat sich aber aus erklärlichen Gründen gerade Ende 1923 als ganz
unmöglich herausgestellt, und später sind dann auch diese Aktien in
Namensaktien umgeschrieben und vinkuliert worden. Heute besteht also
die Möglichkeit der Inanspruchnahme anonymen Kapitals nicht mehr.
Die Aktien sind nur in Händen von Ziegeleibesitzern; es sind keine
Fremden beteiligt. Ursprünglich hatte die Braunschweiger Bank sich
veteiligt, wenigstens mit ihrem Rat, sie hatte auch formell Aktien über-
nommen, hat sie aber später wieder zurückgegeben.
Die Entwicklung der Gesellschaft haben wir in unserem schrift-
lichen Bericht eingehend auseinandergesetzt. Sie ist zum Teil sehr
sprunghaft und auch nicht ohne Schwierigkeiten und Reibungen ver-
laufen, wie es ja bei einem so jungen Unternehmen immerhin verständ-
lich ist. So haben wir z.B. schon zwei Ziegeleien dadurch verloren,
daß sie von dem Recht der fristlosen Kündigung nach der Verordnung
gegen den Mißbrauch wirtschaftlicher Machtstellung (dem „Kartell-
gesetz“) Gebrauch gemacht haben. Aus anderen Gründen ist inzwischen
noch eine dritte Ziegelei ausgeschieden, so daß wir in dem ursprünglich
bei der Gründung ohne Außenseiter bestehenden unbestrittenen Gebiet —
wir trennen das unbestrittene Gebiet und das bestrittene Gebiet — jetzt
drei Außenseiter haben, die früher Gesellschafter waren.
Vorsitzender: Was haben die Firmen zur Begründung der Kün-
digung aus $ 9 der Kartellverordnung angeführt?
Beschäfti- Sachverständiger P.: Sie haben hauptsächlich angeführt, daß sie
zusgleich Nicht gleichmäßig zu den Lieferungen herangezogen würden. Das ist
eine Frage, die uns manche Schwierigkeiten bereitet. Unsere Ziegeleien
sind größtenteils Mittelziegeleien von durchschnittlich drei Millionen
Produktion im Jahr, die zum großen Teil keinen Bahnanschluß besitzen.
Ihr Absatzgebiet liegt in den umliegenden Ortschaften, Dörfern usw.;
sie sind also darauf angewiesen, daß die Kundschaft die Steine von der
Ziegelei holt. Derartige Ziegeleien kann man natürlich nur unter sehr
Ent-
wicklung
der
Jesellachaft
€