Hamm: Die Lieferungsbedingungen, die Sie uns übergeben haben, Lieferungs-
stammen. vom Februar 1923. Gelten sie noch, oder sind sie in einigen dingungen
Punkten inzwischen geändert worden?
Sachverständiger O0.: Sie gelten wohl noch, aber die Verhältnisse
eind stärker als wir; die Bedingungen werden uns von unseren Ab-
nehmern diktiert, und wir können da nicht viel machen. Wir haben
die unseren den Mitgliedern in empfehlender Weise zur Verfügung ge-
stellt, und die benutzen sie, wo sie wollen und wo sie können, aber tat-
sächlich schreiben uns die Abnehmer vor, wie geliefert und. wie gezahlt
wird, und die Not zwingt uns dazu, uns darauf einzulassen.
Vorsitzender: Ein Zwang von seiten des Verbandes zur Einhaltung
der Lieferungsbedingungen besteht nicht?
Sachverständiger B.: Nein, ein Zwang kann gar nicht ausgeübt
werden, wäre praktisch nicht durchzuführen. Ich bin überzeugt, daß
nicht 5% aller Aufträge zu den Bedingungen des Verbandes herein-
geholt werden können, und wer das seit 1924 in den Bedingungen vor-
geschriebene ein Drittel Anzahlung bekommen hat, der soll sich melden;
abgesehen natürlich von den Behördenlieferungen. Bei privaten ist das
gänzlich ausgeschlossen, kein Mensch bezahlt, wenn das Bauwerk nicht
ganz oder wenigstens zum Teil geliefert ist.
Vorsitzender: Bei den Behörden finden Sie also in der Beziehung
mitunter ein größeres Entgegenkommen?
Sachverständiger G.: Ja, das war wenigstens einmal; neuerdings
sind straffere Vorschriften erlassen worden, und die Behörden lehnen
jetzt auch. Anzahlungen oder Vorauszahlungen ab. Sie sagen, daß sie
auch ihrerseits zu bestimmten Vorsichtsmaßnahmen greifen müssen.
Hamm: Wie wird es mit der Frage der festen Preise gehalten?
Ihre Bedingungen sehen in gewissem Umfange bewegliche Preise vor.
Sachverständiger B.: Dazu kann ich nur sagen: Wir haben seit
1924 keinen Auftrag mehr zu beweglichen Preisen bekommen. Wir
müssen zu den gegenwärtigen Preisen abschließen und müssen normaler-
weise ein Vierteljahr in Kauf nehmen, Ich glaube, wenn wir den Ver-
such machen wollten, bei einem Bauwerk, zu dessen Herstellung 7 Mo-
nate gebraucht werden, für dem siebenten Monat eine Entschädigung zu
vereinbaren, würden wir den Auftrag überhaupt nicht bekommen.
Sachverständiger O.: Seit der Stabilisierung besteht absolut der
Grundsatz der festen Preise. Das Niederfinower Bauwerk war ein Aus-
nahmefall, in dem auch die Behörden gesagt haben, daß hier ein Ventil
veschaffen werden. müsse.
Preis-
stellung
Vernehmung eines Außenseiters,
Sachverständiger N.
_. Vorsitzender: Wir haben’ gehört, daß Ihre bedeutende‘ Firma dem
Eisenbau-Verbande nicht mehr angehört. Deshalb ersuchen wir Sie um
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