(6) Wird der Versand oder die Zustellung auf Veranlassung des Bestellers
verzögert, so wird, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereit-
schaft, Lagergeld in Höhe von mindestens % % des Rechnungsbetrages für
jeden angefangenen Monat dem Besteller berechnet.
Y. Gefahrübergang.
(1) Die Gefahr geht auf den Besteller über, auch dann, wenn frachtfreie
Lieferung vereinbart worden ist, wenn die Sendung die Fabrik verlassen hat
und zur Aufstellung geeignet ist.
(2) Die Verpackung erfolgt mit bester Sorgfalt. Der Versand erfolgt
nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit des Lieferers. Auf Wunsch
und Kosten des Bestellers wird die Sendung vom Lieferer gegen Bruch-. Trans-
port- und Feuerschäden versichert.
(3) Wenn der Versand oder die Zustellung auf Veranlassung des Bestellers
verzögert wird, so geht in beiden Fällen vom Tage der Versandbereitschaft
ab die Gefahr auf die Dauer der Verzögerung auf den Besteller über; jedoch
ist der Lieferer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die von ihm
verlangten Versicherungen zu hewirken.
VI. Aufstellung.
A. Für jede Art von Aufstellung gelten folgende Bestimmungen:
a) Der Lieferer hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig
zu stellen:
; Hilfsmannschaften wie Handlanger und, wenn nötig, auch
Maurer, Zimmerleute, Schlosser, Nieter und sonstige Facharbeiter
in der von ihm für erforderlich erachteten Zahl.
alle Gerüstarbeiten einschließlich der dazu benötigten Baustoffe,
die zur Aufstellung und Inbetriebsetzung erforderlichen Vor-
richtungen wie Maschinen, Geräte, Hebezeuge, sowie die erforder-
lichen Bedarfsgegenstände und Bedarfsstoffe wie Rüsthölzer,
Keile, Unterlagen und alle für die Aufstellung nötigen Mate-
rialien.
Der Besteller hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig
zu stellen: ;
Ll. die Frachten, Umlade-, Überführungs- und sonstige Gebühren auf
Neben- und Anschlußbahnen,
die Abfuhr der Lieferungsgegenstände und Geräte vom Bahn-
wagen oder Schiff bis zur Verwendungsstelle, sofern die Eisen-
jahnwagen oder Schiffe nicht unmittelbar an die Verwendungs-
stelle fahren können, das Abladen an der Verwendungsstelle und
das Lagern dortselbst. Ebenso die gleiche Leistung bei der Rück-
veförderung der Werkzeuge und Geräte,
alle Erd-, Bettungs- und Bauarbeiten, einschließlich der dazu be-
aötigten Baustoffe, insbesondere das Vergießen von Lagern und
Ankern, Einmauern von Trägern, sonstige Vorarbeiten und he-
sondere Einrichtungen. .
Heizung, Beleuchtung und Betriebskraft einschließlich der er-
forderliehen Anschlüsse bis zur Baustelle und der nötigen Be-
triebsmaterialien.
für die Aufbewahrung der Materialien, Werkzeuge usw. genügend
zroße, geeignete, trockene und mit Sicherheitsschlössern ver-
schließbare Räume, sowie für die Leute des Lieferers angemessene
heizbare Arbeits- und Aufenthaltsräume.
Vor Beginn der Aufstellung müssen die für die Aufnahme der Auf-
stellungsarbeiten erforderlichen Lieferteile sich an Ort und Stelle
oefinden und alle Maurer-, Zimmer- und sonstige Vorarbeiten so weit
fertiggestellt sein, daß die Aufstellung sofort nach Ankunft der
Aufsteller begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden
kann. Insbesondere müssen die Anfuhrwege und der Aufstellungs-
platz in Flurhöhe geebnet und geräumt, das Grundmauerwerk
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