Full text: Die deutsche Kaliindustrie

erstattet; von seiner Veröffentlichung wird abgesehen, da der Inhalt 
lediglich die Berufungssachen einzelner Werke und die Entscheidungen 
der Stelle wiedergibt, die nicht von öffentlichem Interesse sind. 
Die Landwirtschaftlich-technische Kalistelle 
wurde auf Grund der Vorschriften zur Durchführung des Gesetzes über 
die Regelung der Kaliwirtschaft vom 18. Juli 1919) in der Sitzung des 
Reichskalirats am 21. Oktober 1919 gebildet und entsprechend den 
gesetzlichen Bestimmungen zusammengesetzt. Auch die Bestreitung 
ihrer Aufwendungen erfolgte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. 
Betreffs der Verwendung der Kalipropagandamittel sind noch die alten 
„Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den Absatz von 
Kalisalzen“ vom 28. Juni 1911°) in sinngemäßer Anpassung an die 
Durchführungsvorschriften vom 18. Juli 1919 und die Verfahrensvor- 
schriften vom 27. Januar 1922°) maßgebend. Danach werden Beihilfen 
aus den Kalipropagandamitteln bewilligt „für Düngungsversuche, für 
wissenschaftliche Untersuchungen und Versuche, sowie für Veranstal- 
tungen, die geeignet sind, die landwirtschaftliche Bevölkerung in faß- 
licher und anschaulicher Weise mit den Ergebnissen der Versuche und 
Untersuchungen im Interesse der Hebung des Kaliabsatzes bekanntzu- 
machen“, Diese Maßnahmen müssen geeignet sein, den Landwirt über 
lie Bedeutung des Kalis für das Pflanzenwachstum und den Nutzen der 
Kalidüngung entsprechend zu unterrichten. „Für Maßnahmen, die 
lediglich eine Anpreisung der Kalisalze und ihrer Wirkungen bezwecken, 
werden keine Vergütungen gewährt.“ „Die Vergütung kann jedem ge- 
währt werden, der selbst über hinreichende Kenntnisse oder über ent- 
sprechend vorgebildete Hilfskräfte verfügt, um planmäßig Arbeiten der 
bezeichneten Art ausführen zu können.“ 
Die mit Hilfe der Kalipropagandamittel durchgeführten Maß- 
nahmen bezwecken die wissenschaftliche Erforschung der das Kali und 
seine Bedeutung für das pflanzliche, tierische und menschliche Leben 
betreffenden Fragen — wissenschaftliche Aufgaben, und die Vermittlung 
der Forschungsergebnisse an die praktische Landwirtschaft zwecke ent- 
sprechender Verwendung der Kalisalze — praktisch-propagandistische 
Aufgaben. 
Im einzelnen sind dabei Versuchstätigkeit (wissenschaftliche Ver- 
suche und Untersuchungen über die Kalisalze und die Art und Weise 
Ihrer Wirkung und zweckmäßigsten Verwendung und Demonstrations- 
versuche) und literarische Tätigkeit (wissenschaftliche Abhandlungen 
und Berichte über durchgeführte Kalidüngungsversuche und wissen- 
schaftliche Untersuchungen, volkstümlich gehaltene Druckschriften, 
Flugblätter, Artikel usw. einschließlich Vorträge, Auskünfte, Lichtbild. 
vorführungen und sonstige Belehrungen über Kalidüngungsfragen) zu 
unterscheiden. 
Für die Durchführung der Propaganda kommen hauptsächlich bei 
wissenschaftlichen Arbeiten die landwirtschaftlichen und agrikultur- 
‘) R.G.BlL, S. 663. 
‘) R.G. Bl, S. 256. 
‘) R.G. BL, S. 208.
	        
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