Full text: Die deutsche Kaliindustrie

von 1,4 Mill. dz in Form von Rohsalzen, d.h. Kainit und Düngesalzen, 
also eine Gesamtleistungsfähigkeit von 5,8 Mill. dz K,O besitzen. 
Die Kapazität!) der zu 10 Gruppen vereinigten 19 Betriebswerke 
im Sinne des Kaliwirtschaftsgesetzes umfassenden Reservewerke beträgt 
zusammen 2,76 Mill. dz K,0, davon entfallen 1 Mill. dz auf vier mit 
Fabriken ausgestattete Werke, die übrigen 1,7 Mill. dz auf eine Reihe 
von Rohsalze fördernden Reservewerken. 
Bei dem Bemühen, trotz der ungleichmäßigen Belastung, die auf 
einem Konzern ruht, die in Betrieb gehaltenen Fabriken gleichmäßig 
laufen zu lassen, wurde die Konzentration reichlich weit geführt. Re- 
Serven mußten daher vorhanden sein, obwohl die Rostgefahr sehr be- 
achtlich ist. Im übrigen besteht bei der Größe unseres Konzerne die 
Gefahr, daß bei unseren Fabrikanlagen einmal etwas passieren könnte, 
und dann bei der gleichmäßigen Beschäftigung unserer Betriebswerke 
ein empfindlicher Ausfall entstehen würde. Infolgedessen haben wir bei 
zwei Fabriken die notwendigen Konservierungsmaßnahmen gut und 
sorgfältig getroffen, so daß die weitere Unterhaltung nicht allzu teuer 
ist, bei zwei weiteren Reservefabriken hat man die empfindliche Appa- 
ratur herausgenommen, z.B. die ganze Löseapparatur und das Kühl- 
wesen, die besonders dem Angriff des Rostes und der Luft ausgesetzt 
sind. Diese Fabriken können im Laufe von 4 bis 5 Monaten wieder be- 
triebsfähig gemacht werden. 
Vorsitzender: Es ist vielfach behauptet worden, daß gerade 
in Ihrem Konzern ein gewisses Mißverhältnis zwischen der Produktions- 
kapazität im ganz allgemeinen Sinne und der Leistung bestünde. 
Sachverständiger Beil: Sie denken wohl in erster Linie an das 
Großwerk Kaiseroda, das seit einer ganzen Reihe von Monaten ent- 
sprechend dem Bauprogramm nur zu 75 ‚Jo seiner höchsten Leistungs- 
fähigkeit ausgenutzt ist. Darin haben wir allerdings noch eine gewisse 
Reserve. Wir haben aber nicht das Empfinden, daß zwischen Produk- 
tion und Kapazität ein Mißverhältnie besteht, solange wir die höchste 
normale Leistungefähigkeit unserer Werke mit 80 % ausnutzen. Die 
Kapazität steht im übrigen nicht unbedingt fest. Als verantwortlicher 
Betriebsleiter glaube ich es bei dem großen Konzern nicht verantworten 
zu können, die Kapazität annähernd voll auszunutzen. Da ist einmal 
die Gefahr des Ersaufens von Kaliwerken, wodurch neben dem ver- 
lorenen Bergwerk auch die Fabrik erledigt ist. Ferner besteht die Ge- 
fahr von großen Bränden bei Betrieben, die so nahe beieinanderliegen. 
Mit all diesen Momenten muß man rechnen und als eine Art Vereiche- 
rungsprämie daher das eine oder andere Reservewerk, wenn auch in be- 
Scheidenem Umfange, aufrechterhalten. 
Vorsitzender: Gesetzt den Fall, daß bei allen Konzernen die 
Reservewerke ungefähr gleich groß wären, würden Sie dann der Mei- 
nung sein, daß beim Zusammenschluß von zwei Konzernen die Zahl der 
Reservewerke und damit die Aufwendungen für die Unterhaltung der 
Reservewerke wesentlich vermindert werden könnten? 
Sachverständiger Beil: Nach der Lage der Verhältnisse: Ja. 
‘) Vgl. Anm. 9) 8. 129, 
34)
	        
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