Zeit außerordentlich schwierig. Ein Handelspreis für Quoten besteht
eigentlich nicht mehr. Es kommt wohl. noch vor, daß kleinere Werke
Quoten abgeben, dann wird der Preis von Fall zu Fall vereinbart. Aus
den Quoteneinnahmen muß das stillgelegte Werk seine Bilanz be-
reinigen und außerdem die meist nicht unbeträchtlichen Ausgaben für
die Stillegung decken; Innerhalb der 30 Jahre muß das stillgelegte
Werk die Anlage, wenn sie noch nicht abgeschrieben ist oder gleich bei
der Stillegung in der Hauptsache abgeschrieben wird, allmählich in der
Bilanz abschreiben. Auch durch Steuern sind die stillgelegten Werke
vielfach noch stark belastet. Die Grundsteuer z. B. macht große Be-
träge aus.
Maenicke: Ich möchte auch auf die Entschädigungen der Grund-
eigentümer hinweisen; sie betragen jährlich etwa 15 000 bis 18 000 RM.,
teilweise auch 50000 RM. und darüber. Oft sind in den Grundeigen-
tümerverträgen Klauseln wegen der Übernahme von Kirchen-, Schulen-
und Armenlasten enthalten. Diese Lasten müssen jetzt die Werke bis
1953 weiter tragen.
Die Quotenbezahlung wird mit Werken entweder auf 30 Jahre,
d.h. bis 1953, oder auch auf kürzere Zeit, und die Quotenentschädigung
meist von Jahr zu Jahr innerhalb des Konzerns festgesetzt. In gleicher
Weise wird im allgemeinen bei den stillgelegten und den dem Konzern
angehörenden Reservewerken verfahren, falls nicht Abmachungen für
einen längeren Zeitraum getroffen sind.
Dernburg: Hat die Quote als solche einen Kapital- und
Rentenwert?
Sachverständiger Köhler: Das ist verschieden, je nach den
Lasten, die die stillgelegten Werke zu tragen haben. Werke, bei
denen die Durchführung der Stillegung größere Summen erfordert,
reichen mit ihren Einnahmen aus den Quotenentschädigungen oft. nicht
für die Deckung der Ausgaben aus: Ähnlich ist es bei den Reserve-
werken, die ihre Einnahmen noch zur Instandhaltung ihrer Anlagen
verwenden müssen. Zu berücksichtigen ist, daß bei den stilliegenden
Werken die Konzerne meist mit mehr als der Hälfte oder mit 34 be-
teiligt sind, so daß die gezahlten Quotenentschädigungen später wieder
in Form von Dividende oder Ausbeute an die Konzerne zurückfallen.
Bloch: Die ganzen Quotenkäufe haben sich in der Kali-
industrie vor der Stabilisierung vollzogen. Das sind alles Infla-
tionsgeschäfte gewesen, und so haben die Gesellschaften zum großen
Teil die stillgelegten Werke stark abgeschrieben in die Bilanz
eingesetzt. Es liegt daher hier gegenüber 1924 als Folge des Kali-
gesetzes eine Strukturwandlung vor. Bis 1924 bestand diese Quoten-
last und mußte in die Selbstkosten eingerechnet werden, während jetzt
ein Teil infolge der Art des Verkaufs und der (Goldmarkhilanz ver-
schwunden ist,
Sachverständiger Beil: Die umfassende Gesellschaft unseres
Konzerns ist die Kaliindustrie A.-G. mit 120 Mill. RM. Kapital. In
diesem Aktienkapital sind in gewissem Umfange die stillgelegten Werke
und Schächte berücksichtigt, weil mit den Aktien zum Teil die früheren
Besitzer abgelöst worden sind. Dabei durfte auf der. einen Seite nicht.
11 Enquete-Ausschuß. III. Die deutsche Kaliindustrie.
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