Full text: Die deutsche Kaliindustrie

ander. Diese restlichen Kosten der Unternehmungen setzen sich aus 
den Aufwendungen des Verwaltungsbetriebes, den steuerlichen Leistun- 
zen und den Aufwendungen für Zins- und Quotenentschädigung. zusam- 
men. Von ihnen sind die Aufwendungen für laufende Kosten der Ver- 
waltung und für Steuern verhältnismäßig einfach festzustellen. Aller- 
dings ist hinsichtlich der Steuern zunächst beachtlich, daß vielfach die 
Werke gegen ihre Veranlagung Einwendungen erhoben haben, die zu 
Steuerstreiten führten, so daß einzelne der geleisteten oder noch geschul- 
deten Beträge nur vorläufig festgesetzt sind. Nach der Erhebung des 
Ausschusses betrugen: 
Jahr 
Aufwendungen 
des 
Verwaltungs- 
betriebes 
Aufwendungen 
für Steuer- 
eistung einschl. 
Industrie- 
belastung 
RM ie dz Reinkali 
1926 0,73 0,71 
1927 0,68 0,59 
L928 0.50 0,64 
In den angegebenen Steuerbeträgen sind die reinen Ertragssteuern 
(Körperschafts- oder Einkommensteuer) nicht enthalten. Die Werke 
haben demgegenüber erklärt, daß sie auch diese Steuerleistung als 
Selbstkosten betrachten müßten. Wenngleich der Ausschuß in seiner 
Untersuchung im Anschluß an das bei den bisherigen Selbstkosten- 
erhebungen in der Kaliindustrie geübte Verfahren die Ertragssteuern 
aus der Selbstkostenerrechnung ausschloß, so müssen auch diese Steuern 
aus dem Erlös der Unternehmungen gedeckt werden. 
Kapitaldienst. 
Bei der Behandlung der Kapitalverhältnisse der Kaliindustrie ist 
hervorgehoben worden, daß die Auslandsanleihe der Industrie die eigent- 
liche Menge des Fremdkapitals bilde, neben der eine nennenswerte Ver- 
schuldung kaum bestehe. Allerdings ist im Verlauf des Jahres 1928 und 
in diesem Jahre das angeliehene Kapital bei einigen Unternehmungen 
über die Anleiheschuld hinaus gestiegen. Der Beschluß des Kalisyndi- 
kate, die restliche Tranche der Anleihe von 3 Mill. £ bei einer geeigneten 
Lage des Kapitalmarktes zu begeben, läßt auf einen Kapitalbedarf der 
Industrie schließen, der nicht allein aus eigenen Mitteln befriedigt 
werden kann. Denoch kann für die zurückliegende Zeit angenommen 
werden, daß der Kapitaldienst der Industrie sich aus ihren Leistungen 
für das eigene Kapital und der Verzinsung der Auslandsanleihe zusam- 
mensetze, zumal der erhöhten Verschuldung einzelner Werke beträchtliche 
Bankguthaben anderer gegenüberstehen. Die in den Bilanzen einzelner 
Gesellschaften ausgewiesenen Schulden sind nicht ohne weiteres für die 
Beurteilung der Zinslast der Industrie maßgebend; zu erheblichen Teilen 
zeigen sie Schuldverhältnisse zwischen kapitalmäßig verschachtelten 
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