Full text: Die deutsche Kaliindustrie

zusetzen ist. Dann würde ohne Berücksichtigung der Verzinsung des 
arbeitenden Eigenkapitals und der Ertragssteuern bei Errechnung der 
Kosten sich das nachfolgende Bild ergeben: 
Entwicklung der Verluste oder 
Kaliindustrie. 
Überschüsse der 
Verlust (—) oder Überschuß (+) nach der Kostenrechnung | 
auf Grund der Abschreibungen 1927 
(20 001 000 RM) 
Jahr 
absolut 
Mill. RM 
n % vonlin % vonlin % von| 
450 Mill.(350 Mill. ]250 Mill. 
RM RM RM 
1926 —124 - 28 
1927 +27,9 + 62 
1928 | +546 | +19, 
8.5 
7 
15.9 
TH 
auf Grund der Abschreibungen 1926 
(16 042 000 RM) 
in % vonjin % vonlin % von 
Sal (50° Lt 860° nf 250 Mill. 
Mill, RM RM RM | RM 
a 
— 38,4 
+ 18,8 
4946 
Diese gesamte Errechnung betrachtet die Industrie als eine Einheit. 
Sowohl hinsichtlich der Kosten wie der Erlöse geht sie von Durch- 
schnitten aus, die zwar in ihrer Errechnung der Kräftezusammensetzung 
der Industrie annähernd entsprechen, von denen jedoch die Kosten- und 
Erlöslage der einzelnen Werke, zum Teil außerordentlich stark, ab- 
weicht. Allerdings sind die Verschiedenheiten in den Kosten der Werke 
als Folge der Betriebskonzentration erheblich zurückgegangen, sie be- 
tragen nach der Auffassung der Sachverständigen etwa 20 %. der 
Gesamtkosten je Doppelzentner Reinkali. Mehr als in anderen Industrie- 
Zweigen wäre es bei der Kaliindustrie, bei der diese Verschiedenheiten 
vornehmlich von natürlichen, unwandelbaren Gegebenheiten verursacht 
werden, irrig, lediglich durchschnittliche Errechnung für die Be- 
uürteilung der für diesen Industriezweig zu betreibenden Wirtschafts- 
politik im allgemeinen und Preispolitik im besonderen heranziehen zu 
wollen. Die heutige Ausnutzung der noch arbeitenden Kaliwerke ist 
namentlich bei Berücksichtigung der saisonalen Ansprüche, die an sie 
herantreten, eine 80 hohe, daß eine Reihe von Werken im Laufe des 
vorigen und seit Beginn dieses ‚Jahres Erweiterungsarbeiten haben in 
Angriff nehmen müssen, um den steigenden Ansprüchen des Marktes zu 
genügen. Unter diesen Umständen kann auf keines der vorhandenen 
Werke verzichtet werden, es sei denn, daß mit seiner Stillegung gleich- 
zeitig an anderer Stelle neue Anlagen errichtet, also neues Kapital in- 
vestiert würde. 
Die Absatzorganisation der Kaliindustrie. - 
Nach den Vorschriften zur Durchführung des Gesetzes über die 
Regelung der Kaliwirtschaft vom 18. Juli 1919 in der Fassung, die 
ihnen durch die Verordnung vom 22. Oktober 1921 (Stillegungsver- 
ordnung) gegeben worden ist, sind die Kalierzeuger zu einer Vertriebs- 
50
	        
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