Full text: Die deutsche Kaliindustrie

nur den veränderten Verhältnissen gemäß gewandelt. Der Zeitpunkt, 
in dem sie umgestaltet wurde, war zwar in allgemeinpolitischer, sozial- 
politischer und währungspolitischer Hinsicht außergewöhnlich, jedoch 
erforderte die Lage der Industrie dringende und einschneidende Maß- 
nahmen. In der Zwischenzeit sind nicht nur die allgemeinen und wirt- 
schaftlichen Verhältnisse weit, stetiger geworden, auch die Kaliindustrie 
hat den erforderlichen Bereinigungsprozeß durchgeführt, und in ihrer 
allgemeinen Lage wie in der ihrer Unternehmungen und Betriebe ist 
eine verhältnismäßige Beruhigung eingetreten, deshalb kann nunmehr 
die Wirksamkeit der unter den ungünstigen Bedingungen der Jahre 
1919 bis 1921 geschaffenen Organisation geprüft werden. Da sie zum 
Teil das Ergebnis politischer Bestrebungen dieser Zeit ist, besitzt sie 
zugleich allgemeinpolitische Bedeutung, um so mehr ist hervorzuheben, 
daß hier ohne‘ politische Absichten lediglich die wirtschaftliche Wirk- 
samkeit und Zweckmäßigkeit der bestehenden Einrichtungen festgestellt 
werden soll. 
Die Tätigkeit der Selbstverwaltungsorganisation der Kalilindustrie 
konnte sich auf folgende Gebiete erstrecken: 
auf die Gestaltung der Betriebsverhältnisse, . 
auf die damit zusammenhängende Lage der in der Industrie 
Tätigen, 
auf die Finanzierung der Industrie, 
auf ihre Absatzpolitik und die damit engst verknüpfte Preis- 
gestaltung. 
Für die Umgestaltung der Betriebe und die Regelung der Fragen, die 
sich hieraus auf die Lage der in der Industrie Tätigen ergeben, war 
durch gesetzliche Bestimmungen eine besondere Grundlage geschaffen 
und die Aufgabe auf die verschiedenen Kalistellen verteilt. Der Erfolg 
ist bei der Darstellung der Betriebsverhältnisse der Industrie bereite 
nachgewiesen worden!). Mit der Neuordnung der Industrie haben eich 
diese Aufgaben auf ein sehr geringes Maß vermindert, damit ist eine 
Vereinfachung der Organisation in die Nähe gerückt. Dagegen ist für 
die Finanzierung der Industrie wie die Gestaltung ihres Absatzes, wenn 
von der Preisfestsetzung zunächst abgesehen wird, die Gesamtorgani- 
sation der Kaliindustrie verhältnismäßig bedeutungslos gewesen. Der 
Abschluß der Auslandsanleihe und die Bindung des Absatzes durch die 
Abmachungen mit der französischen Kalindustrie sind als Maßnahmen 
les Kalisyndikats oder der Kaliunternehmungen betrachtet und durch- 
zeführt worden, sie wurden dem Reichskalirat lediglich berichtend mit- 
geteilt. Etwas anders liegen die Verhältnisse bei der Festsetzung der 
Kalipreise. Bereits früher wurde ausgeführt, daß nach den. Vorschriften 
zur Durchführung des Gesetzes über die Regelung der Kaliwirtschaft 
vom 18, Juli 1919 der Reichskalirat die Verkaufspreise für inländische 
Abnehmer auf den mit Gründen versehenen Vorschlag des Kalisyndikats 
festsetzt. Dem Reichswirtschaftesminister, der im Auftrage des Reichs 
die Oberaufsicht über die Kaliwirtschaft wahrzunehmen hat, wurde das 
Recht übertragen, Beschlüsse des Reichskalirats in der Preisfrage zu 
!) Vgl. S. 144. 
‘4.
	        
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