Full text: Die deutsche Kaliindustrie

von einem Vorsitzenden und 8 Beisitzern, von denen 4 Vertreter der 
Erzeuger und Länder und 4 Vertreter der Arbeitnehmer sind. Werden 
Kaliwerke eingeschätzt, so treten an Stelle von 2 Beisitzern aus den 
Kreisen der Arbeiter 2 stellvertretende Beisitzer aus den Kreisen der 
Kalierzeuger. Die Kaliprüfungsetelle wirkt zugleich als Kalilohn- 
prüfungsstelle erster Instanz. Werden jedoch die Gehaltsbezüge von 
Angestellten kontrolliert, so treten an Stelle der 4 Beisitzer aus den 
Kreisen der Arbeiter 4 Angestelltenvertreter. Die Kaliberufungestelle 
besteht dagegen aus einem Vorsitzenden und 6 Beisitzern, die vom 
Reichskalirat gewählt werden, Die gleiche Zahl von Mitgliedern weist 
die Kalilohnprüfungsstelle zweiter Instanz auf. Für die Arbeiten der 
Landwirtschaftlich-technischen Kalistelle sind ein Vorsitzender und 
12 Beisitzer bestellt worden, die aus Kreisen der Landwirtschaft, des 
Kalisyndikats, des Kalihandels und der Arbeiterschaft gewählt werden; 
Das Schiedsgericht für Entschädigung von Arbeitnehmern wird von der 
Arbeitsgemeinschaft der Gruppe Kalibergbau gebildet und setzt sich 
aus einem Vorsitzenden und je zwei Vertretern der Arbeitgeber und 
Arbeitnehmer zusammen. 
Über die wirtschaftliche Tätigkeit des Reichskalirate und der Kali- 
stellen enthält der 3. Abschnitt der Verordnung nähere Vorschriften. 
Hiernach haben die Verwaltungsbehörden der Kaliwirtschaft im wesent- 
lichen folgende Aufgaben zu erfüllen: 
Der Reichskalirat hat die Kaliwirtschaft nach gemeinwirt- 
schaftlichen Grundsätzen unter ÖOberaufsicht des Reiches zu leiten. Er 
erläßt zu diesem Zwecke allgemeine Richtlinien für die Kaliwirtschaft, 
insbesondere zur Steigerung der heimischen Erzeugung und zur Förde. 
rung der heimischen Landwirtschaft. Eine weitere Wichtige Aufgabe 
ist die Festsetzung der Verkaufspreise für die inländischen Abnehmer, 
sowie der Preisnachlässe bei Lieferung größerer Mengen von Kali: 
salzen. Beachtenswert ist auch das in $ 54 enthaltene Recht, auf Vor- 
schlag der Kaliprüfungsstelle und Kaliberufungsstelle Sonderfabriken 
und Werke, die Kalisalze nicht im Bergbau, sondern bei der Herstellung 
anderer Produkte gewinnen, gegen Entschädigung stillzulegen. .Die 
Überwachung der Probenahme und der Erlaß von Bestimmungen zur 
Sicherung gegen Untergehalt ist ihm überwiesen worden, um Streitig- 
keiten zwischen den Lieferwerken und den Abnehmern, die. in früherer 
Zeit häufiger auftraten, nach Möglichkeit zu vermeiden. Auch die 
Frachtenberechnung und der Frachtenausgleich unterstehen seiner Kon- 
trolle. Ferner ist er befugt, Bestimmungen zur Sicherung der Durch- 
schnittslöhne der Arbeiter und der Gehälter der Angestellten in der 
Kaliindustrie zu erlassen. Die Organisation der Kaliwirtschaft liegt 
ebenso wie die Genehmigung des Gesellschaftsvertrages des Kalisyndi- 
kats in seinen Händen. Über die Unkosten, die durch die Tätigkeit 
des Reichskalirats und der Kalistellen entstehen, wird von ihm ein 
Voranschlag aufgestellt, der der Zustimmung des Reichswirtschafts- 
ministers unterliegt. Am Schlusse jedes Jahres werden sodann die Aus- 
gaben der einzelnen Stellen von ihm geprüft und genehmigt, 
Die Kaliprüfungsstelle ist in vieler Hinsicht die Nach- 
folgerin der früheren Verteilungestelle für die Kaliindustrie. Sie hat 
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