Full text: Inlandskapital, Auslandskapital, Kriegstribute

I. Grenzen der Rationalisierung: 
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den einzelnen Betrieb rationell ist, ist sie es dann auch 
immer ohne weiteres für die ganze Volkswirtschaft?! 
Hier ist der einzelne Unternehmer und ebenso der 
Staat als Organ der Wirtschaftspolitik vor sehr 
schwierige Fragen gestellt, für die es eine exakte und 
eindeutige Lösung wiederum nicht gibt. 
Rationalisierungen, verbesserte Produktions- und Ar- 
beitsmethoden sind heute häufiger entwickelt worden 
und schneller aufeinandergefolgt als je vorher. ‚Der 
Zwang für den einzelnen Unternehmer, jeweils das 
neueste Verfahren anzuwenden, ist sehr groß. Trotz 
aller Kartelle ist doch gerade in dieser Hinsicht der 
Konkurrenzkampf immer noch heftiger geworden, und 
namentlich auch in der für Deutschland so wichtigen Ex- 
portindustrie muß jedes Unternehmen darauf sehen, 
wettbewerbsfähig zu bleiben. Diese Forderung ist so ge- 
bieterisch, daß ein auf weite Sicht arbeitender Unterneh- 
mungsleiter um ihretwillen auch die augenblickliche 
Rentabilität zurücktreten lassen wird. Das wirkt aber 
auf die ganze Volkswirtschaft ebenso wie ein Miß- 
verhältnis von Kapitalbildung und Konsum und ent- 
hält damit einen Anstoß zu Krisen. Ich habe das in dem 
eingangs erwähnten Aufsatz in der „Sparkasse“ näher 
angeführt. Rationalisierung bedeutet meist nur eine ein- 
malige Nachfrage nach dauerbaren Kostengütern, nach 
neuen Maschinen. Und gewöhnlich bedeutet sie heute 
Ersparung von Arbeitskräften, Übergang zu kapital- 
intensiverem Betriebe. Eine Ausdehnung des Konsums 
:at damit nur insofern verbunden, als mif der Her- 
Hier heißt rationell nichts anderes als zweckmäßig, und 
von volkswirtschaftlicher Zweckmäßigkeit kann man, da die 
Volkswirtschaft selbst keine Wirtschaft ist, und daher keinen 
eigenen Zweck verfolgt, ohne Werturteile zu fällen, nur 
sprechen im Hinblick auf die Organisation des Tausch- 
verkehrs. Diejenige Organisation ist rationeller, die eine 
bessere Versorgung aller ermöglicht. Vergleiche dazu meine 
„Grundsätze der Volkswirtschaftslehre‘“, Bd, II, Teil X. 
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