MN. Langfristige Auslandskredite oder Beteiligungen? 9]
lich rentable, sichere Erträge bringende Neuanlagen ver-
wendet werden, wozu der Bau von Wohnungen, Ver-
waltungsgebäuden und in der Regel auch der Ankauf
von Grundstücken nicht gehören. Erst recht natürlich
nicht die Ausgaben für sonstige Verwaltungs-, Wohl-
fahrts- und dergleichen Zwecke. Wenn das streng be-
rücksichtist wird — dafür hätten das Reich und die
Länder zu sorgen, für die natürlich das gleiche gilt —,
würde sich die ausländische Kapitalbeschaffung öffent-
licher Körperschaften in ziemlich engen Grenzen halten.
Man könnte sie etwa in der Weise beschränken, daß
man sie nur zuläßt für Betriebe, in denen das aus dem
Ausland fließende Kapital selbst verwendet werden
soll; oder für eine Erweiterung der öffentlichen Unter-
nehmungen, an denen man das Ausland beteiligt. Damit
wird vorgebeugt,‘ daß öffentliche Körperschaften den
Verkauf von Substanz ans Ausland für ihre sonstigen
nicht wirklich ertragbringenden Zwecke vornehmen oder
sar zur Weiterführung einer kostspieligen Verwaltung
benutzen. Der übermäßige Optimismus — auf deutsch
gesagt Leichtsinn —, dem viele öffentliche Verwaltungen
in Deutschland auf dem Rücken der Steuerzahler
fröhnen, muß aufhören. Wer gewohnt ist, überall im
Wirtschaftsleben auf die entscheidenden psychologi-
schen Momente zu achten, die die heutige „Güterlehre“
mit ihrer „funktionellen Betrachtungsweise‘“ ignoriert,
der erkennt leicht, daß jener Verwaltungsoptimismus
eine Folge des Beamtentums ist, der Tatsache, daß die
Beamten mit festem Gehalt und Pensionsberechtigung
sich in die Nöte und Schwierigkeiten der freien Wirt-
schaft gar nicht hineindenken können, die die Geld-
erträge zu erwerben hat, über die die öffentlichen Wirt-
schaften so leicht durch Steuern verfügen. Äber auch die
heutige Wirtschaftslehre mit ihrer Vernachlässigung der
Gelderträge als Agens und Richtschnur allen Tauschver-
kehrs ist dabei mitschuldig. Gegen diese Einstellung des
Beamtentums zum Wirtschaftsleben ist deshalb so