Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

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II. Kapitel, 
Gewinnermöglichung das Wollen eine mittelbare wirkende Be- 
dingung ‚abgeben wird („Grundlagefolge-Fern-Ziel‘“) oder als 
solcher Einzelwesen-Zustand, für dessen Gewinn-F örderung das 
Wollen eine mittelbare wirkende Bedingung abgeben wird („Förder- 
folge-Fern-Ziel‘“). Während ferner das „Ziel“ im Wollen stets als 
solcher Einzelwesen-Zustand gedacht ist, der die wirkende Bedingung 
dafür abgeben wird, daß er sich als „Erfahrung“ im Gegenständ- 
lichen der mit dem Zwecke zu gewinnenden Lust findet, ist das 
„Fern-Ziel“ im Wollen stets als solcher Einzelwesen-Zustand ge- 
dacht, der, wenn überhaupt, erst nach der Zweckwirkung vom gegen- 
wärtig Wollenden „erfahren‘‘ werden kann, also keine Bedingung für 
die gewollte Zweck-Wirkung abgeben wird. Während schließlich in 
zahlreichen Wollen-Fällen nur ein „Ziel“ gewußt ist, ist in keinem 
Wollen-Falle nur ein „Fern-Ziel“ gewußt, kann vielmehr eben ein „Fern- 
Ziel“ im Wollen nur als durch das „Ziel“ bedingter Einzelwesen-Zu- 
stand gedacht sein, so daß also das „Wollen mit Fern-Ziel‘“ nur ein 
besonderes Wollen ist, das ‚Wissen um ein Fern-Ziel‘“ nicht zum 
Wesen des Wollens gehört. Liegt ein „Wollen mit Fern-Ziel“ vor, so 
sagen wir, daß die „Fern-Zielwirkung‘“ „entfernt gewollt“ ist, 
während wir alle Wirkungen, welche nach Meinung des Wollenden 
wirkende Bedingungen für die „Zweckwirkung“‘ Lefern werden, schlecht- 
hin als „gewollt“ bezeichnen. Da aber im gewöhnlichen Sprach- 
gebrauche auch die „Fern-Zielwirkungen‘“ als „gewollt“ bezeichnet 
werden, ist es nötig, stets genau zu prüfen, was im einzelnen Falle mit 
dem Worte „gewollt“ gemeint ist. „Will“ nämlich jemand eine be- 
sondere Wirkung als „Zielwirkung‘, so weiß er, daß er als Wollender 
eine wirkende Bedingung für jene Wirkung abgeben wird, „will“ hin- 
gegen jemand eine Wirkung als „Fern-Zielwirkung“‘, so weiß er ent- 
weder, daß er eine wirkende Bedingung für jene Wirkun g selbst oder 
für die Ermöglichung jener Wirkung oder für die Förderung jener 
Wirkung abgeben wird. Wir können nun aber den Sinn der Rede, 
daß jedes Wollen „auf Etwas zielt‘, insoferne erweitern, als wir als 
solches „Etwas‘ jeden Einzelwesen-Zustand bezeichnen, der im Wollen 
entweder als „‚Mittel‘‘ oder als „Ziel“ oder als „Fern-Ziel“ gewußt ist. 
Die „Mittel‘“ eines Wollens können wir auch seine „Mittel-Ziele“ 
nennen, und müssen in genauer Rede „Vor-Mittel-Ziele‘“ von „Nach- 
Mittel-Zielen‘“ unterscheiden. ‚‚Vor-Mittel-Ziele‘‘ sind alle Einzel- 
wesen-Zustände, welche ein Wollender als wirkende Bedingungen für 
die Erfüllung der Zielwirkung denkt, ‚„‚Nach-Mittel-Ziele‘‘ sind alle jene 
Einzeiwesen-Zustände, welche ein Wollender als zwischen der Zielwirkung 
and der Zweckwirkung auftretende wirkende Bedingungen für die Zweck- 
wirkung denkt. Das Ziel eines Wollens können wir im Gegensatze zu den 
„Mittel-Zielen‘‘ und dem „Fern-Ziele“ als „Nah-Ziel“ bezeichnen,
	        
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