Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

Das Wollen, 
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nennen wir jedes Wollen, in welchem als Ziel ein Einzelwesen-Zustand 
gedacht ist, der als grundlegende Bedingung für den Erfolg eines 
weiteren eigenen Wollens gedacht ist, in welchem wieder als Ziel ein 
Einzelwesen-Zustand gedacht ist, der als grundlegende Bedingung für 
den Erfolg eines weiteren eigenen Wollens gedacht ist usw. Wer ein 
„Wollen mit Reihenvorsatz‘“ hat, bezeichnet meist bereits das gedachte 
Ziel des als letztes künftiges eigenes Wollen gedachten Wollens als 
Ziel des gegenwärtigen eigenen Wollens, wie wenn z. B. jemand 
sagt: „Ich will auf der Bank Geld beheben‘, wobei er noch in seiner 
Wohnung sitzt und um verschiedenes eigenes künftiges Tun auf 
Grund verschiedenen eigenen künftigen Wollens weiß. In Wahr- 
heit aber ist in jedem gegenwärtigen eigenen Wollen nur ein be- 
sonderes eigenes Tun gewollt, nämlich stets eine solche Verkettung 
von Wirkenseinheiten eigener Leibesteile, in welcher das 
gegenwärtige Wollen die erste wirkende Bedingung abgeben 
und während welcher der eigenen Seele keine andere als die 
gegenwärtige Unlust und kein anderer als der gegenwärtige 
Zielgedanke zugehörig werden wird, 
Als Besonderheiten von „Wollen schlechtweg“ gelten insbeson- 
dere „unbedingtes Wollen‘ und „bedingtes Wollen‘‘, hinsichtlich welcher 
Unterscheidung aber an die bereits betrachtete Unterscheidung „un- 
bedingten Wünschens‘“ und „bedingten Wünschens‘“ zu erinnnern 
ist, Betrachten wir zunächst die seelischen Bedingungen dafür, daß 
Wollen einer besonderen Seele zugehörig wird, so finden wir, daß 
jedem Wollensaugenblicke ein „Wollen bedingender Seelen- 
augenblick‘“ unmittelbar vorangeht, welcher stets ein „Begehren“ 
ist, so daß wir von einem „Wollen bedingendem Begehren“ 
sprechen können. Ein „als Wollenbedingung in Betracht kommen- 
des Begehren‘ ist stets nur ein solches Begehren, dem Unlust zu- 
gehört und der Gedanke an eine in Beziehung zu eigenem 
Tun mögliche Veränderungsreihe, welche die wirkende Bedingung 
für Veränderung der eigenen Seele von gegenwärtiger Unlust zu Lust 
liefern würde. In jedem „als Wollenbedingung in Betracht kommen- 
den Begehren‘ ist also auch ein Wissen um besondere Eigenmacht 
enthalten, so daß wir den Gedanken in einem ‚als Wollenbedingung 
in Betracht kommenden Begehren“ einen „als Wollenbedingung in 
Betracht kommenden Eigenmachtgedanken‘“ nennen können. Das also, 
was eine Seele gewinnt, wenn sie vom „Wollen bedingendem Be- 
gehren‘““ zum „Wollen“ gelangt, ist der „Gedanke im Wollen“: ‚Ich 
werde durch Herbeiführung einer besonderen Wirkung meine Seele 
von der gegenwärtigen Unlust zu Lust verändern‘, das, was die Seele 
in solchem Falle verliert, „ist der Gedanke im Begehren‘: „Ich 
vermag durch Herbeiführung einer besonderen Wirkung meine Seele
	        
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