Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

Jo 
II. Kapitel, . 
bedingender Seelenaugenblick“ zu bezeichnen ist, weil eine 
der diesem Begehren zugehörigen Bestimmtheiten die „nächste see- 
lische wirkende Bedingung des Wollens“, die andere dieser 
Bestimmtheiten aber die „unmittelbare grundlegende Bedin- 
gung des Wollens“ abgibt. Diese „Wollen bedingenden Begehrens- 
bestimmtheiten“ sind allerdings, wie sich aus schon Gesagtem ergibt, 
eigentlich Bedingungen des „Gedankens im Wollen“, da jene Un- 
lust, welche sich im Wollen findet, schon vor dem Wollen der Seele 
zugehörig ist. Da aber eben dadurch, daß zur Unlust ein „Gedanke 
im Wollen“ gewonnen wird, die Seele zum Wollen gelangt, können 
wir von seelischen Bedingungen des „Wollens“ selbst sprechen. Von 
jenen Bestimmtheiten, welche einem „Wollen bedingenden Begehren“ 
zugehört haben, ist es aber stets die „Unlust im Begehren“, welche die 
„nächste seelische wirkende Bedingung des Wollens“ abgibt, hingegen 
der „Gedanke im Begehren“, welcher die „unmittelbare grundlegende 
Bedingung des Wollens“ abgibt, da auch in diesem Falle die Unlust 
das „Treibende“ (den „Trieb“) darstellt. Aber auch die „Wollen 
bedingenden Bestimmtheiten“ haben hinsichtlich ihrer Zugehörigkeit zu 
einer besonderen Seele ihre seelischen Bedingungen, so daß wir von 
den „seelischen Bedingungen der Wollen bedingenden 
Bestimmtheiten“ sprechen können. Für jeden „Wollensgewinn“ 
stellt aber, wie sich aus dem Gesagten ergibt, eine besondere Unlust 
die „nächste seelische wirkende Bedingung“, ein besonderer Eigen- 
machtgedanke, nämlich der Gedanke, daß Gewinn besonderer Lust 
und Verlust der gegenwärtigen Unlust in Beziehung zu besonderem 
eigenen Tun möglich sei, die „unmittelbare grundlegende Bedingung“ 
dar, so daß wir auch von „besonderes Wollen grundlegend bedingendem 
Eigenmachtgedanken“ sprechen können. 
Jedes „Wollen bedingendes Begehren“ ist ein „Begehren 
eigenen Erfolges“, also ein Begehren, in welchem sich Unlust 
findet und der Gedanke, daß Gewinn besonderer Lust und Verlust der 
gegenwärtigen Unlust in Beziehung zu besonderem eigenen Tun gegen- 
wärtig möglich sei, d.h. „daß ich durch besonderes Tun besondere Lust 
gewinnen und die gegenwärtige Unlust zu beseitigen vermag“. Indes 
kommt nicht jedes „Begehren eigenen Erfolges“ als Wollenbedingung 
in Betracht, d. h. nicht in jedem „Begehren eigenen Erfolges‘ kann 
sich die „nächste seelische wirkende Bedingung“ und die „un- 
mittelbare grundlegende Bedingung“ eines Wollens solchen Erfolges 
finden. Ein „Begehren eigenen Erfolges“ ist zunächst entweder ein 
„einfaches Begehren eigenen Erfolges“ oder ein „mehr- 
faches Begehren eigenen Erfolges“, je nachdem, ob der Be- 
gehrende meint, daß er jenen Erfolg durch ein besonderes eigenes Tun 
oder durch mehreres besonderes eigenes Tun zu beseitigen vermag.
	        
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