Das Wollen,
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Ein „mehrfaches Begehren eigenen Erfolges‘ ist wieder entweder ein
„kumulativ mehrfaches Begehren eigenen Erfolges‘ oder
ain „disjunktiv mehrfaches Begehren eigenen Erfolges“,
je nachdem, ob der Begehrende meint, daß er jenen Erfolg durch nur
gleichzeitiges Tun mit mehreren Leibesteilen oder durch jede einzelne
von mehreren Betätigungen herbeiführen kann. Ein „disjunktiv mehr-
faches Begehren eigenen Erfolges‘ ist schließlich entweder ein „dis-
junktiv mehrfaches Begehren ohne Vorzugsgedanken“
oder ein „disjunktiv mehrfaches Begehren mit Vorzugs-
gedanken“ (Vorzugsgewißheit) oder ein „disjunktiv mehr-
faches Begehren mit Vorzugsungewißheit‘“, je nachdem, ob
der Begehrende entweder a) meint, daß durch jede einzelne von jenen
mehreren Betätigungen eine „gleiche“ Verbesserung des ihn be-
treffenden Interessengesamtzustandes herbeigeführt würde, oder b) meint,
daß durch eine besondere in ihrer Besonderheit gewußte Betätigung
aus jenen mehreren Betätigungen der ihn betreffende Interessengesamt-
zustand am meisten verbessert würde, oder c) in Ungewißheit ist,
welche jener mehreren Betätigungen „vorziehbar“ ist. In einem
„disjunktiv mehrfachen Begehren ohne Vorzugsgedanken‘“ oder in
einem „disjunktiv mehrfachen Begehren mit Vorzugsungewißheit‘“ kann
sich nun niemals die „nächste seelische wirkende Bedingung“ und
die „unmittelbare grundlegende Bedingung“ für den Gewinn des
Wollens eines der begehrten Erfolge finden. Wohl aber kann ein
„disjunktiv mehrfaches Begehren mit Vorzugsungewißheit‘, das be-
sonderer Seele zugehört, die Bedingungen für einen besonderen ‚,Vor-
satz-Augenblick‘“ jener Seele abgeben, welchem Unlust zugehört und
der Gedanke, daß der eigenen Seele künftig ein Wollen jener der
mehreren begehrten Wirkensverkettungen zugehören wird, welche in
einem gegenwärtig noch ungewissen Gedanken als ‚„vorziehbar‘® ge-
dacht sein wird. Diese „Ungewißheit hinsichtlich der Vorziehbarkeit‘‘
kann dann wieder Gegenständliches einer besonderen Unlust, nämlich
aäiner „Unlust an Vorzugsungewißheit‘“ werden und diese Un-
lust kann schließlich die wirkende Bedingung für den Gewinn eines
Wollens abgeben, dessen „Gewolltes‘‘ der Gewinn eines Gedankens,
welche der begehrten Wirkensverkettungen vorziehbar ist, darstellt. Ist
in solchem Wollen sogenanntes „inneres Tun“, nämlich „Nachsinnen“‘,
„Nachdenken‘‘, als Mittel gedacht, so nennen wir solches Tun ein
„Wählenwollen“ oder „Wahlwollen“, solches „inneres Tun“
ein „Aussuchen“ („Abwägen‘“, „Erwägen‘“) und den Erfolg solchen
Tuns, nämlich jene Veränderung, in welcher der Seele der gesuchte
Vorzugsgedanke — die „Wahl“ — zugehörig wird, ein „Wählen“.
Im „Wählen-Wollen‘‘ ist also das „Wählen“ als „Zielwirkung‘“ gewußt,
die „Wahl“ als . Ziel“. als ‚Zweck‘ hingegen das mit Lust verbundene