Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

Das Wollen. 
entschlossen“, d. h. auf Grund „Wählenwollens‘‘ ein besonderes 
Wollen gewonnen habe. 
Jener Gegensatz aber, der gewöhnlich mit den Worten „unbe- 
dingtes Wollen“ und „bedingtes Wollen“ bezeichnet wird, ist in Wahr- 
heit ein Gegensatz zwischen „gewissem eigenen gegenwärtigen 
oder künftigen Wollen“ einerseits und einem „Gedanken an 
eigenes unmittelbar mögliches, aber noch ungewisses 
Wollen“ andererseits, oder, wie wir kurz sagen können, ein Gegen- 
satz zwischen „Wollensgewißheit“ („gewissem Wollen“) und 
„Wollensungewißheit“ („ungewissem Wollen“). Jener, dem 
eine „Wollensgewißheit“ zugehört, weiß, daß ihm gegenwärtig‘ ein 
besonderes Wollen zugehört oder künftig zugehören wird. Jener hin- 
gegen, dem eine „Wollensungewißheit“ zugehört, ist in Ungewißheit, 
5b ihm besonderes Wollen zugehören wird. Jedem Wollen geht, wie 
bereits bemerkt wurde, ein dieses Wollen bedingendes Begehren voran, 
welches entweder ein „einfaches Begehren“ oder ein „disjunktives mehr- 
faches Begehren mit Vorzugsgedanken“ sein kann. Die „Wollens- 
ungewißheit“ ist nun stets eine Ungewißheit, ob der eigenen Seele das 
jenes besondere Wollen bedingende Begehren zugehören wird, und es 
gibt vier Arten solcher Ungewißheit. Erstens nämlich kann jemand 
wissen, daß ihm bereits der als eine Bedingung solchen Begehrens in 
Betracht kommende Gedanke an durch eigenes Wirken möglichen Lust- 
gewinn zugehört, und daß es überdies möglich sei, daß er durch ein 
noch ungewisses Ereignis die als zweite Bedingung jenes Begehrens 
in Betracht kommende Unlust gewinnen werde. In solchem Falle 
sprechen wir von einem „hinsichtlich der bedingenden Unlust 
ungewissem Wollen“, welches z. B. in den Worten zum Ausdrucke 
gelangt: „Wenn ich wüßte, daß ich sonst morgen allein bin, würde 
ich A bitten, zu mir zu kommen“ (= „würde ich wollen, daß A 
zu mir kommt“), Zweitens kann jemand wissen, daß ihm bereits die 
als eine Bedingung solchen Begehrens in Betracht kommende Unlust 
zugehört und daß es überdies möglich sei, er werde durch ein noch 
üngewisses Ereignis den als zweite Bedingung jenes Begehrens in 
Betracht kommenden Gedanken an durch eigenes Wirken möglichen 
Lustgewinn gewinnen. In solchem Falle sprechen wir von einem „hin- 
sichtlich des bedingenden Lustgewinngedankens unge- 
wissem Wollen“, welches z. B. in den Worten zum Ausdrucke ge- 
langt: „Wenn ich wüßte, daß A ein angenehmer Gesellschafter 
wäre, würde ich ihn bitten, zu mir zu kommen“. Drittens kann je- 
Mand wissen, daß ihm zwar keine der beiden Bedingungen solchen 
Begehrens zugehört, daß es aber möglich sei, er werde durch zwei 
noch ungewisse Ereignisse die bedingende Unlust und den bedingenden 
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