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III. Kapitel.
jenem vergangenen Augenblicke um damals gegenwärtiges eigenes
Wirken auf Grund Wollens wußte. Sage ich etwa: „Ich war gestern
tätig‘, so meine ich keineswegs, daß ich gestern ohne mein Wissen
wirkte, sondern ich meine stets, daß ich gestern wissend kraft Wol-
lens wirkte, d. h. daß ich gestern um damals gegenwärtige Wirkens-
einheit meiner wollenden Seele und meines Leibes wußte. Wer ‚tätig‘
ist, weiß also stets um „gegenwärtige Veränderungen meines Leibes
kraft meines Wollens‘“, und niemand, dem nicht solches Wissen
zugehört, ist ein Tätiger,
So ergibt sich denn, daß, wenn „Tun“ als „bewußtes Wirken‘
bezeichnet wird, mit solcher Rede nicht etwa bloß „willkürliches Wirken“,
wollend vorher gewußtes eigenes Wirken kraft eigenen Wollens ge-
meint sein kann, vielmehr ein eigenes Wirken kraft Wollens gemeint
ist, dessen sich der Wirkende im Augenblicke des Wirkens bewußt ist.
„Gewußtes‘“ solchen Wissens kann aber allerdings nur „Wirken der
eigenen wollenden Seele auf ihren Leib‘ sein, da alles andere Wirken
der Seele auf ihren Leib „als gegenwärtiges Wirken“ ungewußt ist,
vielmehr erst nach abgeschlossener Leibesveränderung im Rückblicke
als Wirkung in Beziehung zu irgendeinem eigenen Seelischen als seiner
wirkenden Bedingung gewußt sein kann. Wird aber „Tun“ als „will-
kürliches Wirken‘, als „Leibesveränderung kraft eigenen Wollens‘ be-
stimmt, so enthält diese Bestimmung noch keineswegs die Feststellung,
daß der Tätige wesentlich ein Mensch ist, dessen Seele um eigenes
Wirken als eigenes gegenwärtiges Wirken kraft eigenen Wollens
weiß. Denn im „Wollen“ wird zwar künftige eigene Leibesverände-
rung gewollt, also auch „vorher gewußt‘, aber im „Wollen“ wird nicht
um gegenwärtige eigene Leibesveränderung gewußt, da die Leibes-
veränderung dem Wollen als ihrer wirkenden Bedingung nachfolgt.
Da eben das Wollen ein „Wissen um künftige eigene Leibesverände-
rung auf Grund eigenen Wollens“ ist, kann das Wollen nicht „Wissen
am gegenwärtige eigene Leibesveränderung auf Grund Wollens‘“
sein, also nicht jenes Wissen, das jedem, der tätig ist, wesentlich
zugehört. Solches Wissen, kann aber dem Wollenden auch schon des-
halb nicht zugeschoben werden, weil sich sonst die ungereimte Folgerung
ergeben würde, daß jener, der Etwas tun will und es dann tut,
zwei verschiedene Wollensaugenblicke durchmacht, in deren erstem er
um eigene Leibesveränderung als eine „zukünftige‘ weiß, in deren
zweitem er dieselbe eigene Leibesveränderung als eine bereits
gegenwärtige weiß. Indes kennen wir kein Wollen, das gewisser-
maßen als ein und dasselbe Wollen eine Veränderung in sich hat,
so daß in ihm zuerst „künftige eigene Leibesveränderung‘‘ und dann
„gegenwärtige eigene Leibesveränderung‘“ gewußt wäre. Vielmehr ist
eben jedes Wollen als „Allgemeines“ ein „‚Unveränderliches‘ und bringen