Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

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III. Kapitel. 
also „vorgestellt“ ist. Da nun vor dem Blicke des Strebenden sein 
gegenwärtiges Wirken kraft Wollens als ein durchaus als gegen- 
wärtiges Wirken „wahrgenommenes“ Wirken besteht, der „Strebende“ 
also ein Wirken gewissermaßen „von innen heraus“ erlebt, ist es auch 
arklärlich, daß es das Erleben „Streben“ ist, welches dem menschlichen 
Bewußtsein das Wissen um „Wirkensbeziehung“ überhaupt vermittelt 
hat. „Anatomische“ und „physiologische“ Betrachtung lehrt uns aller- 
dings, daß der „Strebende“ um jene Verkettung von Wirkenseinheiten, 
um welche er als „eigenes gegenwärtiges Tun“ weiß, nicht derart weiß, 
wie sie tatsächlich vorhanden ist. Denn es wird nicht nur im „Streben“ 
das Wirken des Wollens auf Gehirn und Nerven nicht gewußt, sondern 
es werden auch die fortschreitenden Wirkungen des Wollens an den 
eigenen Muskeln in ihrer verschiedenen Besonderheit nur ganz unklar 
gewußt. Deshalb bezeichnet eben das Wort „Tun“ ein „willkürliches 
Wirken“ nur als „Gewußtes“ eines „Strebens“ und nur derart, 
wie es sich vor dem Blicke des Strebenden darstellt, als 
Sinn“ eines „Strebens“, keineswegs aber als einen in den Be- 
sonderheiten „anatomisch“ und „physiologisch“ bestimmten Wirkens- 
zusammenhang. 
Ebensowenig aber, wie im „Wollen“ bloß „eigenes künftiges 
Wirken“ gewußt ist, ist im „Streben“ bloß „eigenes gegenwärtiges 
Wirken“ gewußt. Vielmehr ist im „Streben“ „eigenes gegenwärtiges 
Wirken“ lediglich im Wirkenszusammenhange mit weiteren, nunmehr „er- 
strebten“, „angestrebten“ Wirkungen, als „Mittel“ für weitere Wirkungen 
in einer Verkettung von Wirkenseinheiten gewußt, in welcher sich schließ- 
lich eine als „Zielwirkung“ erstrebte Wirkung, eine als „Zweckwirkung“ 
erstrebte Wirkung und erstrebte Veränderung im Zuständlichen der 
eigenen Seele, nämlich Verlust gegenwärtiger Unlust und Gewinn von 
Lust ergeben wird. Diese im „Streben“ gewußten weiteren Wir- 
kungen sind es auch, an welche man vorzüglich denkt, wenn man 
„Tun“ als „mit Sinn verbundene Leibesveränderung‘“ bezeichnet, da 
eben „Tun“ solches Wirken darstellt, welches in einem „Streben“ als 
„eigenes gegenwärtiges Wirken“ im Wirkenszusammenhange mit künf- 
tigen erstrebten Wirkungen gewußt ist, also als „in Beziehung zu 
Anderem Gewußtes“ mit jenem Anderen den „Sinn“, das „Gewußte‘ 
des Strebens ausmacht. Ungenau ist also die Rede, daß jedes „Tun“ 
als „bewußtes Wirken“ einen „Sinn habe“, da vielmehr jedes „Tun“ 
ein „Wirken“ darstellt, welches in einem „Streben“ „als Sinn gehabt“, 
d. h. gewußt ist. Da nun jedem Seelenaugenblicke „Streben“ mit einem 
Begehren auch eine Unlust zugehört, deren Beseitigung erstrebt wird, 
stellt sich „Streben“ als ein besonderer emotionaler Seelenaugen- 
blick dar, welcher sich vom Seelenaugenblicke „Wollen“ dadurch 
wesentlich unterscheidet, daß in ihm eigenes gegenwärtiges Wirken
	        
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