Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

Das Streben, 
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rungen“ ein „inneres Handeln“, jede „eigene innere Leibesverände- 
rung“ aber, die sich als Wirkung in solcher Verkettung von Wirkens- 
einheiten ergibt, eine „Innen-Handlung“ („innere Handlung“). 
Wir sprechen schließlich, wenn ein Streben vorliegt, in welchem durch 
Veränderung des eigenen Gehirnes auf Veränderung der eigenen Seele 
als Zielwirkung gezielt wird, von einem „Nachsinnungs-Streben“, 
und nennen die in solchem Streben gewußte Wirkensverkettung zwischen 
„eigenen Muskelveränderungen“ und „eigener Gehirnveränderung“ ein 
„Nachsinnen“, jede „eigene Gehirnveränderung“ aber, die sich in 
Solcher Verkettung von Wirkenseinheiten als Wirkung ergibt, eine 
„Nachsinnung“. 
Die Worte „äußeres Handeln“, „inneres Handeln“ und „nachsinnen“ 
sind also „Leistensworte“, da sie ein „Tun“ in einem in einem Streben 
gewußten (beabsichtigten) Wirkenszusammenhange mit anderen eigenen 
Leibesveränderungen als „Leistungen“ („Wirkungen des Tuns“) bezeichnen. 
Insbesondere haben also die meist vertauschten Worte „Tun“ und 
„Handeln“ einen verschiedenen Sinn, da das Wort „Tun“ „in einem 
Streben gewußte eigene Muskelveränderungen kraft Wollens“, hingegen 
das Wort „Handeln“ „in einem Streben gewußte eigene Muskelverände- 
rungen kraft Wollens in Wirkensverkettung mit anderen eigenen Leibes- 
veränderungen“ bezeichnet, somit zwar jedes „Handeln“ auch ein „Tun“ 
enthält, das „Tun“ für sich aber niemals ein „Handeln“ ist. Wenn wir 
die Gegebenen „äußeres Handeln“, „inneres Handeln“ und „Nachsinnen“ 
betrachten, zeigt sich mit besonderer Deutlichkeit, daß das „Tätigkeits- 
erlebnis“ im „Streben“ ausschließlich auf das Wissen um „eigene gegen- 
wärtige wahrgenommene Muskelveränderungen kraft eigenen Wollens“ 
gestellt ist, „Tun“ also lediglich „im Streben gewußte eigene gegen- 
wärtige Muskelveränderungen kraft Wollens“ darstellt, Ist z. B. jemand 
in einem „äußeren Handeln“ (etwa: „den Arm heben“) begriffen, so 
nimmt er allerdings nicht nur „eigene gegenwärtige Muskelspannungen‘“‘ 
(‚eigene innere Leibesveränderungen“), sondern auch Bewegungen seines 
Armes („eigene äußere Leibesveränderungen‘“) wahr, so daß in Be- 
trachtung solcher besonderer Fälle der Anschein entstehen kann, das 
„Tätigkeitserlebnis“ sei auf die Wahrnehmung gegenwärtiger eigener 
Muskelspannungen und anderer eigener Leibesveränderungen gestellt. 
Wenn aber jemand ein Präparat schluckt, um seinen Kopfschmerz zu 
beseitigen, so ist er zwar, wie niemand leugnen wird, „tätig“, er wirkt 
„bewußt“, „absichtlich“, aber er nimmt nur „eigene gegenwärtige Muskel- 
veränderungen‘“ wahr, während er zwar um weitere innere Leibes- 
veränderungen, in denen sich schließlich Beseitigung des Kopfschmerzes 
ergeben wird, beabsichtigend weiß, ohne jedoch um diese weiteren 
Leibesveränderungen in ihrer Besonderheit zu wissen und ohne jene 
Weiteren Leibesveränderungen wahrzunehmen. Sinnt schließlich jemand
	        
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