Das Streben,
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tätige Herbeiführung jenes „Etwas“ für ihn gegenwärtig „möglich“ ist,
„Als unmöglich Gewußtes“ kann dieser Wissende zwar „nicht tun“,
aber keineswegs „unterlassen“. Aber auch jener, der weiß, daß er
gegenwärtig Etwas nicht tut, was er tun „könnte“, weiß deshalb noch
keineswegs in allen Fällen, daß er es „unterlasse“. Sehr häufig sitzt
etwa jemand im Sommer an seinem Schreibtische und sieht durch das
geöffnete Fenster die in seinem Garten blühenden Rosen, weiß aber
keineswegs, daß er es „unterläßt“, jene Rosen zu pflücken, sondern
eben nur, daß er gegenwärtig jene Rosen „nicht pflückt“, Ist nämlich
jenem, der in unserem Beispiele die Rosen in seinem Garten nicht
pflückt, dieses „Rosenpflücken“ niemals „im Lichte der Lust“ gestanden,
etwa deshalb, weil er Rosengeruch überhaupt nicht „liebt“, so weiß er
auch niemals, daß er jenes Tun „unterlassen“ habe, sondern weiß ledig-
lich, daß er die Rosen „nicht pflücke“, weil er „keine Lust dazu habe“,
Nur jener also kann „Etwas“ unterlassen, dem dieses Ftwas überhaupt
„im Lichte der Lust“ gestanden ist, und zwar kann nur solches Leisten
„unterlassen“ werden, welches der Unterlassende vorher begehrt hat.
Jeder „Unterlassende“ weiß also, daß er Etwas nicht leistet, obwohl
ihm vorher ein Begehren zugehört hat, dem Unlust zugehörte und der
Gedanke, daß. er durch jenes ihm mögliche Leisten die Unlust be-
seitigen und Lust gewinne könne. Da solches Begehren ein, wie be-
reits dargestellt wurde, „als Wollensbedingung in Betracht kommendes
Begehren“ darstellt, können wir auch sagen, daß jeder „Unterlassende“
weiß, er leiste ‚Etwas. nicht, obwohl er dieses Leisten in einem „als
Wollensbedingung in Betracht kommenden Begehren“ begehrt habe.
Aber auch in jenen Fällen, da jemand weiß, daß er Etwas nicht ge-
leistet hat, obwohl er dieses Leisten in einem „als Wollensbedingung in
Betracht kommenden Begehren“ begehrt hat, weiß er keineswegs in
allen Fällen, daß er jenes Leisten „unterlassen“ habe. Begehrt z, B.
Jemand, die Rosen in seinem Garten zu pflücken, tut es aber nicht,
weil ihm dieses Begehren für einige Augenblicke durch irgendeinen
„Einfall“ entschwunden ist, so weiß er zwar, daß er in diesen Augen-
blicken die Rosen nicht gepflückt hat, obwohl er sie vorher zu pflücken
begehrte, er weiß aber nicht, daß er dieses Leisten „unterlassen“ hat,
Wird er in solchem Falle gefragt: „Warum haben Sie es unterlassen?“,
So wird er antworten: „Ich habe es ja nicht unterlassen, mir ist nur
'm Augenblicke etwas Anderes eingefallen, aber jetzt werde ich es
gleich tun.“ Nur dann aber weiß jener, der Etwas nicht leistet, ob-
wohl er dieses Leisten begehrt hat, um eigenes „Unterlassen“, wenn ihm
ein „Wider wille“ zugehört, in welchem er weiß, daß er das, was er
Sonst tun würde, nicht tun wird. Wir müssen nun zunächst jenen
besonderen emotionalen Seelenaugenblick „Widerwille“ bestimmen.
Als Gegenstück zum „Begehren“ haben wir das „Besorgen“ dar-