Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

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III. Kapitel. 
gewußt ist, sondern „eigenes gegenwärtiges Nicht-kraft 
Wollens-Wirken“. „Wider-Streben“ ist nämlich ein besonderer emo- 
tionaler Seelenaugenblick, in welchem jemand a) selbstbewußt weiß, 
daß ihm ein „Besorgen“ zugehört, dem Unlust zugehört und der Ge- 
danke an eine durch eigenes Tun mögliche Veränderungsreihe, in 
welcher unter Verschlechterung des die eigene Seele betreffenden Wert- 
gesamtzustandes die gegenwärtige Lust verloren und Unlust gewonnen 
würde, und ferner b) weiß, daß eigener gegenwärtiger wahrgenommener 
Leibeszustand sich nicht in einen eigenen Leibeszustand als wirkende 
Bedingung für die besorgten Veränderungen verwandeln wird, „weil“ 
c) das der eigenen Seele zugehörigen Besorgen ein Hindernis dafür 
bildet, daß der eigenen Seele ein Wollen jener Veränderungen zu- 
gehörig werden wird. Dieses „weil“ bedeutet aber nicht etwa, daß das 
eigene „Wider-Wollen“ als wirkende Bedingung für den gegenwärtigen 
Leibeszustand gewußt ist, sondern lediglich, daß gewußt ist, das eigene 
„Wider-Wollen“ bilde ein Hindernis dafür, daß der gegenwärtige eigene 
Leibeszustand verloren und besonderer anderer, emotional un- 
günstig gedachter Leibeszustand gewonnen wird. Während also im 
„Streben“ eigenes Wollen als wirkende Bedingung für gegen- 
wärtige eigene Leibesveränderungen gewußt ist, ist im „Wider-Streben“ 
eigenes „Wider-Wollen“ als „Hindernis“ dafür gewußt, daß besonderer 
eigener gegenwärtiger Leibeszustand in besondere eigene Leibesver- 
änderungen übergeht. Hinsichtlich des Wahrnehmens gegenwärtigen 
Eigenleiblichens ist also der Seelenaugenblick „Streben“ auf „wahr- 
genommene eigene gegenwärtige Leibesbewegung“, hingegen der 
Seelenaugenblick „Wider-Streben“ auf „wahrgenommene eigene gegen- 
wärtige Leibesruhe‘“ gestellt. Das Wort „Wider-Streben“ ist allerdings 
insofern zweideutig, als es auch ein besonderes „Streben“ be- 
zeichnet, in welchem auf Verhinderung einer besonderen Wirkung 
gestrebt wird, in welchem also jemand danach strebt, „gegen“ Etwas 
zu wirken. Solches „Streben“ wollen wir aber ein „Verhinderungs- 
Streben“ („Gegen-Streben‘“) nennen, während wir mit dem Worte 
„Wider-Streben“ lediglich einen Seelenaugenblick bezeichnen, in welchem 
nicht danach gestrebt wird, ein Hindernis für besondere Wirkung zu 
bewirken, sondern eigenes gegenwärtiges „Wider-Wollen“ als 
Hindernis für wider-gewollte Leibesveränderungen gewußt ist. 
Den emotionalen Gedanken in jedem „Wider-Streben“ können wir 
die „Wider-Strebens-Absicht“ nennen, Während aber in der 
„Strebensabsicht“ stets „eigene gegenwärtige Leibesveränderungen im 
Wirkenszusam menhange mit besonderen künftigen emotional günstig 
gedachten Veränderungen“ gewußt sind, ist in der „Wider-Strebens- 
Absicht“ stets „eigener gegenwärtiger Leibeszustand, der nicht in an- 
deren eigenen Leibeszustand als wirkende Bedingung für besondere
	        
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