Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

Das Streben. 
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Wirkungen, welche in jenem Verhalten - Seelenaugenblicke bloß ge- 
wußt, also entweder „quasi-beabsichtigt‘ oder „quasi-wider-beabsichtigt“ 
waren — „wissentliche Verhaltens-Folgen und Verhaltens- 
Wider-Folgen“ —, oder c) solche Wirkungen, welche in jenem 
Verhaltens-Seelenaugenblicke nicht gewußt waren — „unwissent- 
liche Verhaltens-Folgen und Verhaltens-Wider-Folgen“. 
Die „unwissentlichen Verhaltens-Folgen und Verhaltens-Wider-Folgen“ 
können wir auch als „zufällige Verhaltens-Folgen und Verhaltens- 
Wider-Folgen‘ bezeichnen. Wenn ein „Verhalten“ als ein „fahr- 
lässiges‘ Verhalten bezeichnet wird, so wird mit dem Worte „Fahr- 
lässigkeit‘“ niemals Etwas bezeichnet, was jenem Verhalten-Seelen- 
augenblicke zugehört, sondern es wird das Verhalten in Be- 
ziehung entweder a) zu solchen „unwissentlichen‘‘ . („zufälligen‘‘) 
Folgen bestimmt, die eine Unwertverwirklichung beinhalten 
oder b) zu solchen „unwissentlichen‘“ (‚zufälligen‘) Wider-Folgen, die 
eine Wertverwirklichung beinhalten, es wird also gesagt, daß 
„durch“ ein Verhalten ohne Vorher-Wissen des Sich-Verhaltenden ein 
besonderer Unwert verwirklicht oder ein besonderer Wert nicht ver- 
wirklicht wird. ‚Fahrlässigkeit‘ ist also zwar ein Grund für besondere 
ungünstige Zurechnung, aber im Gegensatze zu „Absicht“ und „Quasi- 
Absicht“, „‚Wider-Absicht“ und „Quasi-Wider- Absicht“ keine 
„Wissensform“, also kein Seelisches. Überdies wird aber mit dem 
Worte „fahrlässiges Verhalten“ nicht bloß ein ‚Verhalten‘‘, nämlich 
„Tun“ oder „Lassen‘“ (insbesondere ‚Unterlassen‘‘) gemeint, sondern 
auch ein einfaches ‚„Nicht-Tun‘“ in Beziehung zu seinen Folgen und 
Wider-Folgen. 
Wenn wir nunmehr den Sinn der Worte „zufällig“ und „Zu- 
fall“ prüfen, so muß zunächst daran erinnert werden, daß das Wort 
„Zufall“ auch zur Bezeichnung eines „zufälligen Wirkens“ im Gegen- 
Satze zu einem „notwendigen Wirken“ verwendet wird. Indes besteht 
ein solcher Gegensatz nicht, da jedes „Wirken“ ein „notwendiges Wirken“ 
als „Fall“ einer besonderen „identisch begründeten Wirkenszusammen- 
gehörigkeit“ darstellt. Ferner wird auch gelegentlich, soweit es sich 
um Wirkensbeziehungen zwischen Körpern handelt, jenes Wirkung-Er- 
fahren eines Körpers als „Zufall“ bezeichnet, für welches nicht jener 
Körper selbst die mittelbare wirkende Bedingung geliefert hat. „Zufall“ 
ist dann alles Wirkung-Erfahren eines Körpers mit Ausnahme jener 
Fälle, da ein Körper mit sich selbst in mittelbarem Wirkenszusammen- 
hange steht. Indes erschließt sich uns erst das eigentliche Anwendungs- 
gebiet des Wortes „Zufall“, wenn wir an das gegensätzliche Wortpaar 
‚Absicht-Zufall“ („absichtlich-zufällig“) denken, welches richtig als „ab- 
Sichtliche Wirkung — zufällige Wirkung“ zu lesen ist. Mit dem Worte 
„Absicht“ wird aber gewöhnlich nicht nur die eigentliche Absicht.
	        
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