Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

L62 III. Kapitel. Das Streben. 
jenes Wollen, dessen Ziel nicht die Verhinderung eines emotional un- 
günstig gedachten, von einer besonderen anderen Seele „abhängigen“ 
Ereignisses durch vorher emotional ungünstig gedachte Mittelwirkungen 
ist, während ein „in Beziehung zu besonderer anderer Seele 
genötigtes Wollen“ jenes Wollen ist, dessen Ziel die Verhinderung 
eines emotional ungünstig gedachten, von der anderen Seele abhängigen 
Ereignisses durch vorher emotional ungünstig gedachte Mittelwirkungen 
ist. Insofern also in den Gesellschaftswissenschaften von „freiem 
Wollen“ und genötigtem Wollen“ (sogenannten „gezwungenem 
Wollen“) die Rede ist, kann nur der Gegensatz eines in Beziehung 
zu anderer Seele „freien“ und „genötigten“ Wollens gemeint sein, nie- 
mals aber kann ein „metaphysisch“ freies Wollen gemeint sein, d. h, 
zin Wollen, das ohne Bedingungen einer besonderen Seele zugehörig 
wird. „Metaphysisch“ freies Wollen findet sich in der Welt überhaupt 
nicht, sondern nur als Gedachtes besonderer „Spekulationen“, die für 
das Gegebene zergliedernde Wissenschaften ohne Bedeutung sind.
	        
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