Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

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NV. Kapitel. 
Umständen aber „Zeichen für Erschrecken“, d. h. das Körperliche 
„Blässe“ findet sich in zwei verschiedenen Zeichenbeziehungen. Körper- 
liches, das in mehreren verschiedenen identisch begründeten Verwirk- 
lichungen zeichengemäßen Glaubens mit je einem anderen zeichen- 
gemäßen Glauben zusammengehört, also Zeichen „für Verschiedenes“ 
sein kann, nennen wir ein „nehrdeutiges Zeichenkörperliches“. 
Finden sich dagegen verschiedene Körperliche in mehreren ver- 
schiedenen identisch begründeten Verwirklichungen zeichengemäßen 
Glaubens, wobei sich in allen diesen identisch begründeten Verwirk- 
lichungen zeichengemäßen Glaubens die identische Empfänglichkeit für 
einen und denselben zeichengemäßen Glauben findet, so 
nennen wir jene Körperlichen „äquivalente Zeichenkörperliche“ 
(„Aquivalente Zeichen“). „Körperliches“ ist also „ein“ besonderes 
Zeichen insofern, als es als identische wirkende Bedingung mit einem 
besonderen zeichengemäßen Glauben zusammengehört. Ein Körperliches 
kann mit einem und demselben zeichengemäßen Glauben in mehreren 
identisch begründeten Verwirklichungen zeichengemäßen Glaubens zu- 
sammengehören, die nur im „identischen Umständegedanken“ ver- 
schieden sind. „Ein“ besonderes Zeichen entspricht also keineswegs 
„einer“ identisch begründeten Verwirklichung zeichengemäßen Glaubens, 
sondern „einem“ besonderen zeichengemäßen Glauben, also, was auf 
dasselbe hinausläuft, „einem“ besonderen Zeichengegenstande. 
Körperliches, das in „einer“ besonderen Zeichenbeziehung steht, 
kann aber wieder entweder „einzelheitliches Zeichenkörper- 
liches“ oder „mehrheitliches Zeichenkörperliches“ sein. Von 
einem „einzelheitlichen Zeichenkörperlichen“ sprechen wir dann, wenn 
das Körperliche, das mit „einem“ besonderen zeichengemäßen Glauben 
zusammengehört, also „ein‘“ Zeichen ist, aus einem identischen ANl- 
gemeinen besteht. So sagen wir etwa: „Blässe ist ein Zeichen von 
Krankheit“, womit gemeint ist, daß „Blässe schlechtweg“ in Einheit mit 
besonderndem Allgemeinen, also diese eine „Eigenschaft“ eines Leibes, 
den Gedanken an Krankheit wecken kann. „Einzelheitliches Zeichen- 
körperliches“ ist also stets das identische Allgemeine eines besonderen 
Körperzustandes. Hingegen sprechen wir von „mehrheitlichem Zeichen- 
körperlichen“, wenn jenes Körperliche, das „ein“ Zeichen ist, aus mehreren 
identischen Allgemeinen besteht, derart, daß nur jene mehreren iden- 
tischen Allgemeinen zusammen die Besonderheit eines zeichengemäßen 
Glaubens wecken können. „Mehrheitliches Zeichenkörperliches“ kann 
entweder „simultan mehrheitliches Zeichenkörperliches“ oder 
.sukzessiv mehrheitliches Zeichenkörperliches“ sein. Von 
„simultan mehrheitlichem Zeichenkörperlichen“ sprechen wir, wenn 
mehrere identische Allgemeine insoferne zusammen „ein“ Zeichen dar- 
stellen, d. h. in „einer“ besonderen Zeichenbeziehung stehen, als sie
	        
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